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Nordrhein-Westfalen
20.04.2017

Demente Patientin stürzt aus Fenster: Krankenhaus haftet

Für den Sturz einer dementen Patienten aus dem Krankenhausfenster muss eine Klinik Schadenersatz zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Foto:  Peter Steffen/Archiv (dpa)

Eine demente Patientin ist in Nordrhein-Westfalen aus einem Krankenhausfenster gestürzt. Das Krankenhaus ist nun zu Schadenersatzzahlungen in Höhe von 93.300 Euro verurteilt worden.

Für den Sturz einer dementen Patientin aus einem Klinikfenster muss ein Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen etwa 93.300 Euro Schadenersatz zahlen. Wie das Oberlandesgericht Hamm am Mittwoch mitteilte, haben die Richter bereits mit Urteil vom 17. Januar entschieden, dass das Krankenhauspersonal das Fenster besser hätte sichern müssen und somit gegen seine Fürsorgepflichten verstoßen habe. Das Krankenhaus haftet für die inzwischen verstorbene Patientin.

Patientin stürzt aus Fenster - Krankenversicherung klagt

Geklagt hatten nicht etwa Angehörige der dementen Patientin, sondern deren Krankenversicherung der Verunglückten. Die Frau war später in einem Heim gestorben. Nach Angaben des Gerichts war die demenzkranke Frau im Jahr 2011 nach einem Schwächeanfall ins Krankenhaus in Winterberg gekommen. Dabei soll es im Krankenhaus nicht unbemerkt geblieben sein, dass die Patientin versucht habe, wegzulaufen.

Nach ihrer Ankunft im Krankenhaus sei die demente Patientin unruhig, aggressiv und verwirrt gewesen. Um zu verhindern, dass die Frau weglief, hätten die Krankenschwestern sogar die Tür des Zimmers von außen mit einem Bett versperrt - das Fenster jedoch ungesichert gelassen. Am dritten Tag kletterte die demente Frau diesen Angaben zufolge abends unbemerkt hinaus und stürzte fünf Meter in die Tiefe auf ein Vordach.

Unberechenbare Patientin: Krankenhaus haftet

Die demente Patientin hatte sich bei ihrem Fenstersturz Rippen-, Wirbel-, sowie einen Becken- und Oberschenkelbruch zugezogen. Die Behandlungskosten müssen der Krankenversicherung nun erstattet werden. Das Verhalten der Patientin sei so unberechenbar gewesen, dass das Personal auch einen Fluchtversuch aus dem Fenster in Betracht habe ziehen müssen, begründeten die Richter ihr Urteil. dpa/sh

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