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Gesetzesreform
01.02.2013

Ledige Väter erhalten mehr Rechte

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Unverheiratete Väter können künftig das volle Sorgerecht notfalls auch gegen den Willen der Mutter ausüben. Der Bundestag hat eine entsprechend Gesetzesreform verabschiedet.

Der  Bundestag hat die Stellung unverheirateter Väter im Streit um das Sorgerecht deutlich gestärkt. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstagabend mit den Stimmen von Union, FDP und  Grünen verabschiedet, demzufolge unverheiratete Väter das Sorgerecht  für ihre Kinder unter Umständen auch gegen den Willen der Mütter erhalten können. Wenn es dem Kindeswohl nicht widersetzt, sollen beide  Eltern Verantwortung für das Kind tragen. Das gemeinsame Sorgerecht  soll den Vätern nur in dem Fall  verwehrt bleiben, wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt wäre. Die SPD-Fraktion votierte  gegen die Vorlage, die Linksfraktion enthielt sich.

Jedes dritte Kind wird von einer unverheirateten Mutter zur Welt gebracht

Das Gesetz ist eine Konsequenz aus mehreren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Darin war die bisherige Begünstigung der Mütter gegenüber unehelichen Vätern beanstandet worden. "Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt", betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarenberger (FDP). Nach ihren Worten wird die Reform auch dem gesellschaftlichen Wandel gerecht. Derzeit wird in Deutschland jedes dritte Kind von einer unverheirateten Mutter zur Welt gebracht.

Väter können beim Familiengericht Mitsorge beantragen

"Die Väter erreichen eine  deutliche Besserstellung", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. "Hier werden wir der Lebenssituation wirklich gerecht." Das neue  Sorgerecht nehme "den gesellschaftlichen Wandel" auf und  funktioniere "schnell und unbürokratisch". Die Neuregelung sieht vor allem ein vereinfachtes und  beschleunigtes Verfahren nach der Geburt vor.

Falls die Mutter  nicht mit dem gemeinsamen Sorgerecht einverstanden ist, kann der  Vater zum Jugendamt gehen oder direkt das Familiengericht anrufen.  Die Mutter hat dann zunächst die Gelegenheit zur Stellungnahme zum  Antrag des Vaters. Äußert sich die Mutter innerhalb einer Sechs-Wochen-Frist zu dem Antrag nicht oder trägt sie lediglich Gründe vor, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, wird das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren gewährt. Es soll dem Vater nur dann versagt bleiben, wenn es nach Ansicht der Richter dem Kindeswohl widerspräche.

Opposition warnt vor gerichtlichen Schnellverfahren

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, warnte allerdings vor Urteilen nach Aktenlage. Es sei "ein Unding", dass eine derart weitreichende Entscheidung vom Gericht ohne Anhörung der Eltern getroffen werden solle. Auch Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) wandte sich gegen ein gerichtliches "Schnellverfahren" ohne Anhörung der Beteiligten. "In einem solchen Verfahren kann ein Gericht nicht wirklich feststellen, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht."

Neuregelung tritt im Sommer in Kraft

Der Bundesrat kann die Reform zwar verzögern, aber nicht verhindern. Die Neuregelung, auf die sich die schwarz-gelbe Koalition nach langem Ringen verständigt hatte, soll voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. dpa/afp

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