Papst-Rücktritt: In der Kirchengeschichte ist das ein Ausnahmefall
Kann ein Papst überhaupt zurücktreten? Und was dann? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Papst-Rücktritt.
Der Rücktritt von Papst Benedikt XVI. ist ein historisches Ereignis. In der 2000-jährigen Geschichte des Christentums haben höchstens fünf Päpste abgedankt. Allerdings werten Kirchenhistoriker nur eine Abdankung als vergleichbaren Fall. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Papst-Rücktritt.
Kann ein Papst überhaupt zurücktreten?
Ja. Ein Papst wird zwar auf Lebenszeit gewählt, aber nach dem Kirchenrecht ist ein Rücktritt möglich. Das Kirchenoberhaupt muss keine Gründe nennen, auch muss niemand den Rücktritt annehmen. Allerdings muss der Rückzug freiwillig erfolgen. In dem von Johannes Paul II. reformierten Kanonischen Recht (Can. 332 § 2) heißt es: „Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch dass er von irgendwem angenommen wird.“
Welche Päpste sind vor Benedikt XVI. zurückgetreten?
In der Kirchengeschichte wurde nur ein einziger Rückzug aus freien Stücken bekannt. Papst Coelestin V. gab im Jahr 1294 nach nur fünf Monaten sein Amt auf. Kirchenhistoriker schätzen den Einsiedler als überforderten Sonderling ein, der kaum Latein konnte. Die Kardinäle hätten ihn nur zum Papst gewählt, weil sie sich in fast zweijährigem Ringen nicht auf einen anderen Kandidaten einigen konnten.
Andere Historiker behaupten, sein Nachfolger Bonifaz VII. habe Coelestin zum Abdanken gedrängt und in „Klosterhaft“ geschickt. Benedikt IX. zum Beispiel verkaufte 1045 das Amt an seinen Taufpaten Gratianus, um heiraten zu können. Gratianus, der sich als Papst Gregor VI. nannte, stand nicht nur unter Druck, weil er die Papstwürde gekauft hatte. Er musste 1046 abdanken, weil Benedikt IX. nach der gescheiterten Hochzeit nach Rom zurückkehrte. Auch der Rücktritt von Papst Gregor XII. im Jahr 1415 war nicht freiwillig. 1409 erklärte ihn ein Konzil für abgesetzt. Gregor weigerte sich aber jahrelang, das Feld zu räumen, ebenso wie der Gegenpapst Benedikt XIII. Zum neuen Papst wurde trotzdem Alexander V. gewählt. Daher gab es zeitweise drei Kirchenoberhäupter.
Wie geht es weiter?
Am 28. Februar wird Benedikt XVI. sein Amt niederlegen. Der Kardinalstaatssekretär und die Kardinalspräfekten müssen ebenfalls zurücktreten. Danach sind die Katholiken – wie nach dem Tod eines Papstes – ohne Oberhaupt. Diese Zeit heißt Sedisvakanz („leerer Stuhl“). Innerhalb von 15 bis 20 Tagen muss ein Konklave stattfinden, bei dem Kardinäle aus aller Welt den neuen Papst wählen.
Wer führt jetzt die Geschäfte?
Während der Sedisvakanz leitet das Kardinalskollegium die Kirche. Seine Befugnisse sind aber auf Aufgaben und Entscheidungen beschränkt, die nicht aufgeschoben werden können. Von Päpsten erlassene Gesetze dürfen in dieser Zeit nicht korrigiert oder abgeändert werden.
Das Kardinalskollegium bereitet vor allem die Wahl des neuen Papstes vor. Dekan und damit protokollarisch Leiter des Kardinalskollegiums ist derzeit Kardinal Angelo Sodano, 85. Wichtigste Aufgabe des Kardinaldekans ist es, während der Sedisvakanz das „Interims-Kabinett der Kirche“ zu führen. Die zwischenzeitliche Verwaltung der Kirche übernimmt der Kardinalkämmerer Tarcisio Bertone mit drei Kardinal-Assistenten.
Was macht der Papst an seinen letzten Arbeitstagen?
In den letzten Tagen seines Pontifikats hat der Papst nur noch ein kleines Programm, das ganz auf die Fastenzeit vor Ostern ausgerichtet ist. Benedikt wird auf dem römischen Hügel Aventin die Aschermittwochsliturgie feiern. Dazu kommen die traditionellen Angelus-Gebete und die Generalaudienzen. Für das Osterprogramm gebe es keinen „Plan B“, betont der Vatikan. Wie Sprecher Federico Lombardi sagte, geht der Heilige Stuhl davon aus, dass im Monat März ein neuer Papst gewählt wird, der dann auch das Osterfest mit den Katholiken feiert. Für ein weiteres Konsistorium der Kardinäle zwecks Ernennung neuer Purpurträger dürfte die Zeit zu knapp sein. (mit afp, dpa, kna)
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