Polizei warnt: Schleuser missbrauchen Mitfahrzentralen
Die Polizei hat die Benutzer von Mitfahrzentralen gewarnt, nicht unwissentlich zu Schleusern zu werden. Besonders bei Fahrten über die Grenze sollten Fahrer vorsichtig sein.
Mitfahrzentralen sind eine praktische und beliebte Methode, um günstig und schnell von einem Ort zum anderen zu kommen: Wer an einen bestimmten Ort will, sucht auf einem der verschiedenen Online-Portale nach Menschen mit demselben Ziel. Wer sowieso mit dem Auto fährt und noch einen Platz frei hat, bietet diesen an.
Soweit, so einfach bisher. Doch künftig sollten die Nutzer von Mitfahrzentralen ein wenig vorsichtiger sein, wen sie in ihrem Wagen mitnehmen, warnt die Polizei. Andernfalls könnten sie sich versehentlich strafbar machen.
Wer Mitfahrer ohne Papiere über die Grenze bringt, kann als Schleuser belangt werden
Denn Schlepper bedienen sich vermehrt unbedarfter Autofahrer, um Menschen ohne gültige Einreisepapiere über die deutsche Grenze zu schleusen. Erst im Juli meldete die Bundespolizei den Fall eines Mannes aus Sachsen, der auf der A3 bei Passau mit zwei Mitfahrern aus Afghanistan kontrolliert worden war.
Wie sich herausstellte hatten die beiden Männer, die der Fahrer über ein Mitfahrportal kennengelernt hatte, keine Ausweise. Da der Fahrer die beiden von Ungarn über Österreich nach Deutschland mitgenommen hatte, kann er nun möglicherweise wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise als Schleuser belangt werden.
Oft stellen organisierte Schlepper den Kontakt zu den Mitfahrern her
Das neue Geschäftsmodell der Schleuser ist perfide. Sie nehmen häufig selbst über Mitfahrzentralen Kontakt zu Anbietern von Fahrgelegenheiten auf. Ihre "Kunden", oftmals Flüchtlinge, die den Schleusern für ihre Dienste hohe Geldbeträge bezahlen müssen, geben die Schlepper dort als Freunde oder Bekannte aus, die der Fahrer mitnehmen soll.
Um kein Risiko einzugehen, rät die Polizei, sich vor Fahrtantritt von fremden Mitfahrern einen Ausweis zeigen zu lassen - insbesondere, wenn diese sich nicht selbst verständigen können oder der Kontakt durch einen Dritten zustande gekommen ist.
Können sich die Mitfahrer nicht ausweisen oder hat der Fahrer weiterhin Zweifel, kann er sich an die Polizei wenden: in Deutschland über den Notruf 110 oder die Hotline der Bundespolizei unter 0800 / 6 888 000, im Ausland über den dortigen Polizeinotruf oder die nächstgelegene Polizeidienststelle. igna
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