386 Euro für die Gasleitung
Balzhausen schließt Wegenutzungsvertrag
Der zwischen Gemeinde und Erdgas Schwaben vor zehn Jahren abgeschlossene Gas-Konzessionsvertrag läuft am 17. Dezember 2018 aus. Energieversorger sollten Angebote für einen neuen Wege-Nutzungsvertrag bis Ende November 2016 bei der Gemeinde Balzhausen einreichen. Einziger Anbieter war die bisherige Lieferfirma, die Schwaben Netz GmbH. Bürgermeister Daniel Mayer zitierte aus dem Muster-Konzessionsvertrag „Gas“ des Bayerischen Gemeindetags und erläuterte, dass die bisherige Konzessionsstrafe bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages von bisher 50000 Euro auf 100000 Euro angehoben worden sei. Gleichzeitig gebe es ein erweitertes Kündigungsrecht für beide Seiten. Die Vertragslaufzeit wurde von zehn auf 15 Jahre verlängert. Das Ganze mache zwar viel Aufwand für Kommune und Verwaltung, bringe aber lediglich 386 Euro in die Gemeindekasse, resümierte Mayer. Aber man wolle darauf auch nicht verzichten. Ohne Gegenstimme wurde dem neuen Vertragswerk zugestimmt.
In der Gemeinde Balzhausen besteht für Hunde mit einer Schulterhöhe ab fünfzig Zentimetern sowie für Kampfhunde eine allgemeine Leinenpflicht. Ein besorgter Balzhauser hat Anfang Januar 2017 in einem Schreiben an die Gemeinde die Prüfung beantragt, ob eine Ausweitung der Leinenpflicht auch für Hunde unter fünfzig Zentimeter Schulterhöhe möglich wäre. Grund sei das Herumtreiben von kleineren Hunden im östlichen Siedlungsgebiet, die sich öfters Personen und besonders Kindern näherten. Mayer erklärte, dass eine Gemeinde lediglich das freie Umherlaufen von großen und von Kampfhunden einschränken könne. Eine Anpassung für kleine Hunde im Sinne des Antragstellers sei daher „rechtlich nicht möglich“. Die Änderung der Leinenpflicht wurde einstimmig abgelehnt.
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