Aichen hat ordentlich abgerechnet
Überprüfung ergab keine Versäumnisse bei Erschließungsbeiträgen
Bei der jüngsten Zusammenkunft der Gemeinderäte wurde das Zwischenergebnis der Voruntersuchungen, anlässlich der Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes, die am 1. April 2021 in Kraft tritt, durch die VG-Verwaltung Thannhausen bekannt gegeben. In dieser Änderung wird eine neue Höchstfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen festgeschrieben. Danach darf ein Erschließungsbeitrag nicht mehr erhoben werden, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung (erster Spatenstich) einer Erschließungs-Anlage (Straße oder Gehweg) mindestens 25 Jahre vergangen sind, unabhängig vom erreichten Ausbauzustand. Kosten für weiterführende Maßnahmen, die dann nach dem 1. April 2021 erfolgen, dürfen von der Kommune nicht mehr umgelegt werden.
Um kein Geld zu verlieren, wurde die VG-Verwaltung beauftragt, die vorhandenen Straßenbau-, Kämmerei- und Beitragsakten auf eventuelle Versäumnisse zu überprüfen. Dabei ergaben sich jedoch keine Anhaltspunkte, dass nicht alle Erschließungsbeiträge erhoben und abgerechnet wurden. Beim Baugebiet „Talblick“ in Memmenhausen wurden die Beiträge in den Kaufpreis einkalkuliert, so das Schreiben der Verwaltung. Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Voruntersuchung zur Kenntnis. (kk)
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