Alpenblick: Die meisten Einwände ohne Erfolg
Der Familiensitz von Heiner und Ella Kamps am Alpenblick am südöstlichen Stadtrand ist in der Planungsphase wieder einen Schritt weiter: In der jüngsten Stadtratssitzung wurden zahlreiche Einwände zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung abgewägt und abgewiesen. Vor allem die Bürgerinitiative, die das Landschaftsstück in exponierter Lage erhalten will, hatte mehrere Einsprüche erhoben.
Kritisiert wird unter anderem, dass das Verfahren über die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei. Konkret: Die Bürgerinitiative habe trotz Nachfrage und telefonischer Zusage von Bürgermeister Georg Schwarz keinerlei Mitteilungen erhalten. In der Abwägung dazu heißt es, dass die Ergebnisse der Stellungnahmen aus der vorgezogenen Bürgerbeteiligung per Post an Herbert Kramer von der Bürgerinitiative zugestellt worden seien, obwohl dazu keine rechtliche Erfordernis bestand.
Übel stößt den Initiatoren der Bürgerinitiative außerdem auf, dass Architekt Gerhard Glogger die Abwägungen vornimmt – hier liege ein Interessenskonflikt vor: Er beurteile seine eigenen Pläne und habe gegebenenfalls einen persönlichen wirtschaftlichen Nutzen. Sachlich richtig und sinnvoll könne nur eine Abwägung durch einen neutralen Sachkundigen sein. Spitz formuliert: „Kein Mensch käme auf die Idee, dass ein Schüler seine eigenen Arbeiten beurteilt.“ Ganz nüchtern heißt es in der Begründung der Abwägung: Glogger trete lediglich als Sachwalter für die Stadt auf. Die Planungshoheit obliege weiter dem Stadtrat. Glogger habe als Architekt keine amtliche Tätigkeit. Damit stehe er in keinem Interessenkonflikt zur Stadt oder zur Planung. Weitere Aspekte, auf die die Bürgerinitiative eingeht, betreffen unter anderem den Flächenverbrauch, den Landschaftsgenuss, die Bebauung von Höhenzügen im Allgemeinen, die Ungleichbehandlung von Bürgern oder Alternativflächen: Die seien nicht ernsthaft gesucht worden, wirft die Bürgerinitiative der Stadt vor. Als „unhaltbare Aussage“ wird bezeichnet, dass keine „Verfügbarkeit“ für ein im Flächennutzungsplan ausgewiesenes Bauerwartungsland „erreicht werden konnte“. Mit dem Grundstückseigentümer sie nicht einmal gesprochen worden. Argumente würden konstruiert ohne Rücksicht auf den Wahrhaftigkeitsgehalt. Auch ein Gespräch im Juni 2012 im Landratsamt beweise, dass mögliche Alternativflächen nicht ernsthaft gesucht worden seien. Es habe sehr wohl im Vorfeld Bemühungen gegeben, heißt es dagegen in der Abwägung. Für die Baulandreserve im Nordosten der Stadt – es handelt sich um achteinhalb Hektar – „konnte keine Verfügbarkeit erreicht werden“. Es sei auch nicht vordringlichste Absicht der Stadt gewesen, diese Entwicklungsfläche für ein Anwesen nicht alltäglicher Größenordnung zu verplanen. Wesentlicher Einwand, auf den der Stadtrat jetzt einging: Die Zufahrt zum Anwesen über die Birkenallee. Die Bürgerinitiative lehnt sie ab, der Stadtrat hält nach an der zusätzlichen Erschließung nicht mehr fest. Außerdem dürfen wie von der Unteren Naturschutzbehörde gefordert die Ausgleichsflächen nicht eingefriedet werden.
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