Amtsgerichtsdirektor sollte Viertelmillion Euro zahlen
Eine 33-Jährige musste sich wegen Erpressung und Nötigung verantworten. Sie steht der Reichsbürger-Szene nahe.
Immer wenn es um Gerichtsverfahren gegen so genannte Reichsbürger geht, läuten bei der Justiz die Alarmglocken. Für die gestrige Verhandlung gegen eine 33-Jährige, die zumindest als Sympathisantin der Szene gilt, waren die zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen jedoch entbehrlich – es blieb alles ruhig im Amtsgericht. Die eher unscheinbar wirkende Frau hatte sich in mehreren Briefen mit Walter Henle, dem Chef des Günzburger Amtsgerichts, angelegt.
Aber der Reihe nach: Die 33-Jährige hatte sich eine Geldstrafe über 15 Tagessätze zu 40 Euro, also 600 Euro eingehandelt. Den Strafbefehl bekam sie wegen Hausfriedensbruchs an ihrem früheren Wohnsitz in Günzburg. Doch statt den Betrag fristgerecht zu bezahlen, machte die Frau ihre eigene „Rechnung“ auf. Sie wolle die Geldstrafe nur akzeptieren, wenn die Justizbehörde ihren Bedingungen folge. In mehreren Schreiben forderte sie, Direktor Henle solle ihr gegenüber eine amtliche Legitimation nachweisen und zugleich einen Scheck oder Bargeld in Höhe von 250 000 Euro abliefern. Käme der Behördenchef den finanziellen Forderungen nicht nach, würden entsprechende Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Dieser Aufforderung kam Henle jedoch nicht nach. Die Frau untermauerte ihre Ansprüche in einem weiteren Brief im August vergangenen Jahres, in dem sie dem Amtsgerichtsdirektor „Treuhandbruch“ und „Unterschlagung von Wertpapieren“ vorwarf. Für die Erfüllung ihrer abstrusen Forderungen setzte die 33-Jährige eine Frist von 72 Stunden. Dies brachte der Frau den Vorwurf der Erpressung und Nötigung ein.
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