Anklagepunkt: Vollrausch
Ein 33-Jähriger hat im Unterallgäu seine Nachbarn bedroht und steht nun vor Gericht. Die Anklage lautet auf „Vollrausch“.
Er hat seine Nachbarn beleidigt, sie mit einer Eisenstange bedroht und dann auch noch massiv Widerstand gegen herbeigerufene Polizeibeamte geleistet. Mit circa 3,5 Promille im Blut war ein Mann aus dem südlichen Landkreis in einem Mehrfamilienhaus völlig außer sich geraten. Vor Gericht konnte er wegen seiner alkoholbedingten Schuldunfähigkeit aber nur wegen einem Straftatbestand belangt werden: Vollrausch.
Zur Verhandlung ist der Angeklagte mit schlurfendem Gang und rot unterlaufenen Augen direkt aus der Zelle ans Amtsgericht gekommen. Wieder einmal hatte er sich am Vortag mit Alkohol am Steuer erwischen lassen, diesmal ergab ein Test 2,0 Promille. Der 33-jährige Spanier, der sich dem Richter gegenüber als „Arbeiter“ vorstellt, äußert sich nur spärlich zu den Ereignissen des Novemberabends. Zu groß seien die Erinnerungslücken, lässt er über seinen Pflichtverteidiger Tino Brückner mitteilen: „Mein Mandant erinnert sich nicht, sagt aber, es könne alles so geschehen sein wie im Strafbefehl niedergeschrieben.“
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