Arbeitsunfall: Gerüstbauer muss zahlen
Ein 22-jähriger Installateur war drei Meter in die Tiefe gestürzt und leidet noch immer unter den Folgen .
Die Verletzungen, die ein 22-Jähriger bei einem Arbeitsunfall im April vergangenen Jahres davon trug, waren gravierend. Der Installateur war fast drei Meter in die Tiefe gestürzt, weil ein Treppenabgang in einem Gebäude nicht richtig gesichert war. Ein 48-jähriger Gerüstbauer aus dem nördlichen Landkreis musste sich deswegen gestern vor dem Amtsgericht verantworten, nachdem er gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war der Angeklagte zuständig für das Aufstellen eines Gerüst in einem Rohbau im Burger Ortsteil Oberknöringen. Die Treppen in diesem Gebäude waren noch nicht fertig, die entsprechenden Öffnungen mit Schalungsplatten abgedeckt. Am Nachmittag erledigte ein Installateur Rohrverlegungsarbeiten. Dann kam es zu dem verhängnisvollen Zwischenfall. Als der 22-Jährige sich drehte, krachte die Abstützung des Schalungsgerüstes zusammen.
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