Bebauungsplan wirft Fragen auf
In nächster Sitzung in Aletshausen soll Experte Ratsmitgliedern Vorteile von innerörtlicher Satzung erläutern
Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats stand unteren anderem die Beratung über den Erlass eines Bebauungsplanes (BBP) für die Innenentwicklung der Gemeinde Aletshausen und deren Ortsteile auf der Tagesordnung. Dies entwickelte sich zu einem sensiblen Diskussionsthema mit konträren Meinungen. Da keine Einigung bei dieser Thematik erzielt wurde, vertagte man dies auf die nächste Sitzung, wo dann ein Fachmann das Gremium beraten und über die Vor- und Nachteile aufklären soll.
Nachdem das Bauen immer ausgefallenere Blüten treibe, hält Bürgermeister Georg Duscher es für notwendig, die Innerorts-Bebauung zu regeln. Außerdem würden in Zukunft innerhalb der Ortsteile immer mehr Baulücken entstehen, die auch von auswärtigen Bauwerbern erworben werden können. Momentan könne jeder bauen, wie er wolle. Es könnte beispielsweise ein Betonklotz neben der historischen Kirche stehen, was dem Ortsbild nicht gerade zuträglich wäre. Stelle man aber einen innerörtlichen Bebauungsplan auf, kann die Kommune festlegen, dass zum Beispiel grundsätzlich keine Flachdach-Häuser zugelassen werden, da diese einfach nicht zum dörflichen Charakter passten, führte der Ratshauschef aus. Dasselbe würde für Gartenzäune gelten. „Wir wollen doch alle, dass das gewachsene Ortsbild erhalten bleibt“. Dies könne der Gemeinderat alles mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes oder einer Gestaltungssatzung regeln.
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