Bewährungsstrafe für Volksfest-Schläger
Ein 24-Jähriger prügelte und trat auf einen Bewusstlosen in Günzburg ein. Warum der Richter ihn trotzdem auf Bewährung frei lässt.
Eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie ein Freispruch – das sind die juristischen Schlusspunkte einer wilden Schlägerei beim Günzburger Volksfest im vergangenen Sommer, bei der zwei Männer verletzt worden waren.
Einer der beiden Angeklagten hatte bereits am ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Memmingen ein Geständnis abgelegt (wir berichteten). Mitglieder einer Gruppe polnischer Staatsbürger und einer Gruppe Russlanddeutscher waren in Streit geraten. Provokationen kamen von beiden Seiten, mittendrin der 24 Jahre alte Bauarbeiter. Schließlich schlug ihm einer der Russen ins Gesicht. Ein Tumult mit mehreren Beteiligten brach los. Der Angeklagte verlor wegen des Hiebs die Beherrschung, streckte seinen Kontrahenten mit einem Fausthieb nieder, schlug und trat mehrfach auf den bewusstlos am Boden liegenden Mann ein.
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