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Prozess
14.02.2017

Burschen angeln sich Ruderboot

Im Mai vergangenen Jahres klauten zwei Jugendliche an einem Fischweiher bei Thannhausen ein Ruderboot im Wert von 200 Euro. Amtsgerichtsdirektor Walter Henle las ihnen beim Prozess die Leviten.

Ein „saublöder Diebstahl“ bringt einen 16-Jährigen und einen 19-Jährigen vor Gericht

Diese Art von Gesetzesübertretung ließe sich wohl problemlos als Schnapsidee einstufen, obwohl nicht mal Alkohol im Spiel war. Zwei junge Männer klauen ein Ruderboot, juristisch eindeutig als Diebstahl klassifiziert. Die Quittung bekamen sie gestern vom Jugendrichter.

Da saßen sie nun auf der Anklagebank in der Verhandlung beim Günzburger Amtsgericht: Ein erst 16-jähriger Schüler und dessen knapp 19-jähriger Kumpel, beide aus dem südlichen Landkreis. Einen Verteidiger haben die beiden nicht mitgebracht. Der Vorwurf, der ihnen von der Staatsanwältin gemacht wird, hört sich an wie aus einer Episode aus Ludwig Thomas Lausbubenstreichen. Im Mai vergangenen Jahres, den genauen Termin hat die Strafverfolgungsbehörde nicht ermitteln können, hat das Duo an einem Fischweiher bei Thannhausen lange Finger gemacht: Sie klauten ein Ruderboot im Wert von 200 Euro. Der Angelkahn wurde abtransportiert zu einem in der Nachbarschaft angesiedelten Weiher. Bei der Aufklärung des Diebstahls half Kommissar Zufall: Ein Beamter der Polizei Krumbach ist passionierter Angler. Als er an dem Weiher nahe seines Angelreviers vorbeikam, entdeckte er das Fischerboot auf der Wiese – und erkannte es als Eigentum eines Vereinsmitgliedes.

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