DNA im Handschuh lässt sich zeitlich nicht zuordnen
Krumbach/Augsburg Hat der mutmaßliche Täter gelbe Handschuhe getragen, als er am 20. September 2006 mit 52 Hammerschlägen und drei Messerstichen die sechsfache Mutter aus Krumbach bestialisch tötete? Um diese Frage ging es während des zweiten Prozesstags am Augsburger Landgericht. Verantworten muss sich seit Donnerstag ein 46-jähriger Mann aus dem Neu-Ulmer Stadtteil Offenhausen, der eine Liebesbeziehung mit der Tochter der Krumbacherin hatte.
Der rechte Handschuh wurde nach der Tat im Waschraum des Kellers gefunden. An ihm klebte Blut des Opfers. DNA-Spuren sowohl der Frau als auch mit "sehr hoher Wahrscheinlichkeit" des Angeklagten fanden sich auf der Innenseite. Das muss aber kein Beweis für eine Täterschaft sein - es sei durchaus möglich, dass das entdeckte Erbgut auch von einem früheren Zeitpunkt stammt. Das würde die Aussage des Angeklagten bestätigen. Er behauptet, mit der Frau im Frühjahr 2006 eine Küchen-Anrichte lackiert zu haben. Demnach hätte ein unbekannter Dritter bei der Tat den Handschuh getragen. Die angestellten Gutachten des Landeskriminalamts konnten den Angeklagten ebenfalls nicht belasten. Beispielsweise wurden Baumwollfasern unter den Fingernägeln des Angeklagten untersucht. Der Vergleich mit der Innenbeflockung des Handschuhs brachte kein Ergebnis. "Es könnte also jeder Fasern unter den Fingernägeln haben", fasste der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel zusammen.
Geprüft wurde außerdem, ob an den Handschuhen ein Abrieb durch die Hammerschläge sichtbar wird. Das Ergebnis: kein Abrieb, keine augenscheinlichen Veränderungen. Auch im Auto des Angeklagten fanden sich keine relevanten Spuren. "Das ganze Fahrzeug machte auf uns einen frisch gereinigten Eindruck", sagte Dr. Albert Winklmair vom LKA. Fehlanzeige war auch DNA an der Kleidung des Tatverdächtigen. Gefunden wurden dagegen schwache Spuren an einem Frottee-Handtuch, das am Waschbecken im Keller hing. Der Tatverdächtige hatte allerdings auch vor dem 20. September Zugang zu dem Haus und konnte damit das Handtuch benutzen. " Seite 29
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