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Günzburg
26.11.2015

Der Blick in den Kanal wird Pflicht

Wenn der Hausanschluss beschädigt ist, müssen Profis ran: Mit einer Hausanschluss-Liner-Kamera wird die Abwasserzuleitung vom Haus in den Abwasserkanal befahren. Mögliche Schäden werden dann mit der Inliner-Technologie behoben. Dafür wird ein mit Epoxitharz getränkter, zum Rohrinneren isolierter Filzschlauch in den Kanalabschnitt eingezogen und mit Druckluft aufgeblasen. So entsteht ein „Rohr im Rohr“, das die mindestens die nächsten 50 Jahre überdauern soll. Die Kontrolle von Hausanschlüssen durch eine Fachfirma ist mit dem Neuerlass der Entwässerungssatzung in Günzburg in Abständen von 20 Jahren ab Inbetriebnahme Pflicht.

Eine neue Regelung in der Günzburger Satzung bringt künftige Kosten für Hausbesitzer mit sich. Auch andere Kommunen im Landkreis haben sich schon mit der Kontrolle der privaten Anschlüsse beschäftigt.

Wenn sich kommunale Satzungen verändern, ist das meist nur für Juristen eine spannende Sache. Bei der neuen Entwässerungssatzung der Günzburger Stadtwerke, die der Verwaltungsrat diese Woche erlassen hat, dürften allerdings auch Hausbesitzer aufhorchen. Die Regelungen, die sich an einem Mustertext des Innenministeriums orientieren, sehen nämlich eine Form der Überwachung von Kanalanschlüssen vor, die vorher so in Günzburg nicht vorgegeben war. Für die Stadtwerke bedeutet sie deutlich mehr Arbeit – und für Hausbesitzer zusätzliche Kosten. Auch andere Kommunen im Landkreis haben sich mit diesem Thema schon beschäftigt.

An der Mustersatzung orientiert

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