Die Geflügelhalter sind erleichtert
Nach mehreren Monaten ist die wegen der Vogelgrippe verhängte Stallpflicht überraschend aufgehoben worden. Auf einiges muss aber weiterhin geachtet werden
Auf diese Nachricht haben die Geflügelhalter im Landkreis seit Wochen gewartet: Die Stallpflicht für ihre Tiere ist am Donnerstag aufgehoben worden. Auch Geflügelmärkte und -ausstellungen dürfen wieder stattfinden, Freilandeier können vermarktet werden. Zuvor war das Landesumweltministerium zu der Erkenntnis gelangt, dass eine generelle Stallpflicht in Bayern nicht mehr nötig ist. Ausgenommen sind Gebiete, die unmittelbar von einem Vogelgrippe-Fall betroffen sind. Da der Landkreis Günzburg verschont blieb, können hier die Auflagen wieder aufgehoben werden.
Allerdings müssen die Geflügelhalter weiter auf eine strikte Hygiene achten. Bis zum 20. Mai gilt weiter eine entsprechende Bundesverordnung zu besonderen Schutzmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen. Dazu zählen eine saubere Kleidung oder regelmäßig gewaschene Schutzkleidung, ausschließlich im Stall verwendete oder vor dem Betreten gereinigte sowie desinfizierte Schuhe, und regelmäßiges Händewaschen vor und nach der Arbeit im Stall. Die Tiere sollen weiter auch nur dort gefüttert und getränkt werden, der Kontakt zu Wildvögeln sollte eingeschränkt werden, um so einer Ansteckung auch mit anderen Krankheiten vorzubeugen.
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