Doch noch ein Krippenplatz für den kleinen Ben
Offiziell gibt es einen Rechtsanspruch auf Krippenplätze. Doch in der Realität kann es, wie Familie Gogoll berichtet, Hindernisse geben
Deisenhausen Der neun Monate alte Ben hüpft lachend in seinem Babyhopser. Auch seine Eltern, Martina und Jochen Gogoll aus Deisenhausen, sind frohen Mutes – wieder. Denn, bis vor Kurzem wussten die Eltern nicht, wo sie Ben unterbringen können, wenn Mutter Martina ab September wieder zum Arbeiten geht. Inzwischen hat sich zum Glück eine Lösung gefunden, der kleine Ben kann ab Herbst nach Thannhausen in die Kinderkrippe des Kindergartens Arche Noah in Thannhausen kommen. Aber der Weg bis zu dieser Lösung war schwierig und nervenaufreibend, trotz Rechtsanspruch auf einen Platz. „Wir fühlten uns im Stich gelassen“, sagt Martina Gogoll.
Seit August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder ab einem Jahr. Darauf verließen sich die Eltern. Doch was tun, wenn es am Ort keine Krippe gibt? Kinder aus Deisenhausen besuchen den Kindergarten Maria Himmelfahrt in Unterbleichen. Eine Kinderkrippe gibt es dort aber nicht. „Die Einrichtung einer Krippe ist von den Räumlichkeiten her nicht möglich und zudem kostenmäßig nicht tragbar. Zudem ist der Bedarf nicht vorhanden“, erklärt Deisenhausens Bürgermeister Norbert Weiß.
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