Entwurf für die Bebauung „Gaismarkt-Tobel“ gebilligt
Aletshauser Gemeinderat stimmt der Planzeichnung zu.
Das Bayerische Innenministerium hat im Juli 2017 ein Gesetz erlassen, das den Gemeinden ermöglicht, im vereinfachten Verfahren Bebauungspläne aufzustellen. Dies nutzte die Gemeinde Aletshausen und beauftragte das Büro Kling Consult, einen solchen für das Ortsteil-Gebiet „Gaismarkt Tobel“ aufzustellen. Da zu diesem Zeitpunkt der Gemeinde für den „Tobel“ bereits ein Bauantrag vorlag, nutzte man diese günstige Möglichkeit. „Wenn man schon einen Bebauungsplan (BBP) aufstellt, sei es von Vorteil, neben der Flurnummer 328/3 auch benachbarte gemeindliche Grundstücke in diesen aufzunehmen“, hieß damals die Devise.
Nun haben Dr. Susanne Wolf und Viktoria Grolik von Kling Consult das Projekt per Power Point vorgestellt und noch offene Fragen geklärt. Das neue Baugebiet befindet sich im Süden und Südwesten des Weilers. Es sieht vier Parzellen zur Bebauung vor. Es sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Bei Häusern mit Sattel- oder Walmdach mit einer Neigung von mindestens 35 Grad muss das oberste Vollgeschoss im Dachgeschoss liegen. Die Gebäudehöhe darf 10,5 Meter nicht überschreiten.
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