Erhoffte Wunderheilung wird Fall für das Gericht
Ein 34-Jähriger soll einer chronisch Kranken Genesung versprochen und sie so um viel Geld betrogen haben.
Um Lügen, Geld und die Hoffnung auf ein Wunder drehte sich ein Gerichtsprozess, der am Neu-Ulmer Amtsgericht verhandelt wurde. Auf der Anklagebank: ein 34-Jähriger aus dem Raum Weißenhorn. Er soll einer Bekannten, die seit 14 Jahren an einer Form von Muskelschwäche leidet und sich kaum bewegen kann, gesagt haben, ein Hodscha – ein islamischer Gelehrter – könne sie heilen. Nun wurde er von Richter Thomas Mayer wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und der Zahlung von 3790 Euro an das Opfer sowie 1200 Euro an das Rote Kreuz verurteilt.
In der verzweifelten Hoffnung auf eine Genesung gab das 31 Jahre alte Opfer dem Angeklagten mehrmals Geld. Wie viel genau, konnte während der zwei Verhandlungstage nicht geklärt werden. Die Geschädigte sprach von insgesamt 4500 Euro, viel sei mündlich abgesprochen worden. In Handy-Nachrichten war nur von 1460 Euro die Rede.
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