Erweitertes Führungszeugnis: Bescheinigung für Ehrenamtliche soll reichen
Georg Nüßlein fordert, dass Ehrenamtliche kein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Das Bundesjustizministerium beharrt darauf, deutet aber einen Lösungsweg an.
Nach der Resolution des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Günzburg hatte sich Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein (CSU) auf Initiative von Landrat Hubert Hafner schriftlich an das Bundesjustizministerium gewandt, um Ehrenamtliche zu entlasten und gleichzeitig den Jugendschutz in Vereinen nicht zu verwässern. Dazu hatte der Abgeordnete aus Münsterhausen eine gesetzliche Regelung vorgeschlagen, nach der ehrenamtliche Helfer, Ausbilder, Übungsleiter oder Betreuer ihrem Vereinsvorstand künftig nicht mehr ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen, um sich im Verein um Kinder und Jugendliche kümmern zu dürfen, sondern dass ihnen das Bundesamt für Justiz ein Negativattest ausstellt, in dem klargestellt wird, dass im Bereich Kinder- und Jugendschutz nichts Negatives gegen sie vorliegt.
Dem Ehrenamt keine unnötigen Hemmnisse in den Weg legen
In seiner Antwort im Auftrag des Bundesjustizministers unterstreicht der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) die bisherige Auffassung des Ministeriums, dass nur das erweiterte Führungszeugnis sicherstellen könne, „dass keine Person, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter 16 Jahren oder Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig verurteilt worden ist, von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe haupt- oder ehrenamtlich beschäftigt oder vermittelt wird“.
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