Familiengräber dürfen schmäler sein
Eine neue Friedhofssatzung wurde in Aletshausen einstimmig beschlossen
Auch wenn die Themen Friedhof und Bestattungen nicht gerade gerne behandelt werden, so ist es dennoch notwendig, Bedingungen und Ordnungen für diesen Bereich aufzustellen. Dies tat der Gemeinderat Aletshausen bei seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause und erließ eine auf den aktuellen Stand abgeänderte Friedhof- und Bestattungssatzung.
Bürgermeister Georg Duscher erklärte, dass Urnenbeisetzungen immer mehr an Bedeutung gewinnen. Deshalb sei hier eine Grundsatzentscheidung notwendig. Wird eine Urne, die aus verrottbarem Material bestehen muss, in einem bestehenden Familiengrab beerdigt, so ist eine Ruhefrist für 20 Jahre zu erwerben. Bei einem Urnengrab, das eine Größe von 1,10 auf 0,70 Meter hat und mit einer ebenerdigen Platte abgedeckt werden muss, beträgt die zu bezahlende Ruhefrist zehn Jahre. Danach werde es aufgelöst, wenn keine neue Ruhefrist erworben wurde. Dies gelte auch für Familien- und Einzelgräber, wenn deren Ruhezeit abgelaufen sei.
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