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  3. Landkreis Günzburg: Gartenhallenbad: Welchen Zweck hat der Verband?

Landkreis Günzburg
05.04.2017

Gartenhallenbad: Welchen Zweck hat der Verband?

Der zweite Anlauf für den Zweckverband Hallenbad Nord läuft – wieder hat die Stadt Günzburg ihren Beitritt beschlossen. Bei der Abstimmung im Stadtrat gab es jedoch erneut eine Gegenstimme. 
Foto: Bernhard Weizenegger

Ein Jahr nach dem ersten Beschluss erneuert Günzburg seinen Beitritt zum Zweckverband, der das Leipheimer Bad retten soll. Warum eine Stadträtin erneut nein zu den Plänen sagt

Das war fast eine Punktlandung: Ein Jahr und zwei Wochen nach dem die Stadt Günzburg ihren Beitritt zum Zweckverband „Hallenbad Nord“ beschlossen hatte, stimmte das Gremium erneut dafür, mit den übrigen Städten und Gemeinden im nördlichen Landkreis gemeinsame Sache zu machen für die Zukunft des Hallenbads. Und genau wie vor einem Jahr verweigerte Stadträtin Helga Springer-Gloning ihre Zustimmung. Ihre Argumente, so die SPD-Rätin, seien durch die Entwicklungen seit dem ersten Beschluss nur stärker geworden.

Der Landkreis sowie elf Städte, Märkte und Gemeinden bilden gemeinsam den neuen Verband, so steht es im Entwurf der Satzung, welche die Günzburger Stadträte am Montagabend auf dem Tisch hatten. Nach der Absage aus Burgau und Haldenwang an das Gemeinschaftsprojekt im nördlichen Landkreis hatte die Stadt Leipheim beschlossen, die Anteile der beiden Kommunen zu übernehmen. Ein Angebot, das zwar den Zweckverband an sich erst wieder möglich gemacht hat. Aber auch eine Lösung, die aus Sicht von Springer-Gloning ein Risiko mit sich bringt. „Die Gefahr, dass Günzburg in einem solchen Verband überstimmt wird, nimmt zu.“ Alle Seiten sollten mit offenen Karten spielen, forderte die Fraktionsvorsitzende, die Stadt Leipheim also auch klar festlegen, dass sie im Rahmen der vorgesehenen ergebnisoffenen Überprüfung des zukünftigen Hallenbadbetriebs nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch akzeptieren würde, wenn ein neuer Standort in Günzburg infrage käme.

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