Gerne mit Migrationshintergrund
Kollegen mit ausländischen Wurzeln sind bei der Polizei gesucht. Welche Voraussetzungen für sie gelten und was den Nachwuchs beschäftigt.
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist eine der Voraussetzungen, die die Bayerische Polizei von Bewerbern verlangt. Doch es gibt Ausnahmen. Darüber informierte Angelika Epple, Einstellungsberaterin der Polizei für die Landkreise Günzburg und Neu-Ulm, beim Aktiv Erziehungs- und Förderverein in Günzburg. Der Verein mit seinem Vorsitzenden Fikri Akinci hatte Epple eingeladen, da einige Jugendliche mit türkischstämmigem Hintergrund Interesse am Polizeiberuf haben. Epple ging daher insbesondere darauf ein, welche Voraussetzungen für Bewerber mit Migrationshintergrund gelten und was diese im Arbeitsalltag erwartet.
Etwa 20 Leute waren gekommen, von der Viertklässlerin bis zur 21-jährigen Auszubildenden. Auch einige Eltern waren anwesend. Epple sagte, sie selbst habe in Neu-Ulm schon sehr viele Kollegen mit Migrationshintergrund und finde das allgemein gut und wichtig. Besitze ein Bewerber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, seien unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich. Unter anderem dürfe dieser am Einstellungstag nicht mehr wehrpflichtig sein. Für viele eine große Hürde, denn eine Wehrpflichtbefreiung vom Heimatland koste teilweise einige Tausend Euro.
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