Im Mittelbachfeld haben Bauherren künftig mehr Auswahl
Der Gemeinderat bewilligt flexiblere Kniestockhöhengestaltung und diskutiert über die Aufstellung weiterer Geschwindigkeitsmessgeräte im Markt
Ungleichbehandlungen für Bauherren im Baugebiet Mittelbachfeld sollen künftig wegfallen, das hat der Ziemetshauser Gemeinderat jetzt beschlossen. Nach einer Bauvoranfrage für zweigeschossige Wohnhäuser in diesem Baugebiet musste konstatiert werden, dass die Festsetzungen im Bebauungsplan von 1998 nicht mehr zeitgemäß sind. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt soll für Wohnhäuser, deren zweites Geschoss im Dachgeschoss liegen soll, die Kniestockhöhe von 90 auf 150 Zentimeter angehoben werden können, wobei die festgelegte maximale Firsthöhe aber nicht überschritten werden darf. Bauwerber auf den betroffenen Grundstücken haben dann die Wahlmöglichkeit zwischen einem herkömmlichen Satteldach mit 45 Grad oder einer zweigeschossigen Bebauung mit geringerer Dachneigung. Die Bebauungsplanänderung wurde einstimmig beschlossen und wird entsprechend veröffentlicht.
Die Gebührensatzung der Sing- und Musikschule aus 2014 musste angepasst werden. So sind nunmehr für musikalische Grundausbildung (Singschule) für zehn Monate und jeweils 45 Minuten Unterricht 225 Euro zu bezahlen. Derselbe Betrag fällt für den Musikgarten II sowie für Musik und Tanz für Kinder I an. Die Teilnahme am Kinderchor (45 Minuten) kostet 60 Euro, Musik und Tanz für Kinder II (60 Minuten) kostet nunmehr 300 Euro. Die Gebühren für Instrumentalausbildung betragen für Einzelunterricht 1050 Euro (bei 30 Minuten) und für Gruppenunterricht ( Zweiergruppe, 45 Minuten) 790 bzw. 700 Euro für Dreiergruppe bei 60 Minuten. Die Gebühren sowie die Satzung sind im Rathaus einzusehen.
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