Immer wieder leistet sich der Angeklagte „Ausrutscher“
Eigentlich führt der junge Mann aus dem Landkreis Günzburg ein geordnetes Leben. Trotzdem steht er mit einem Bein im Gefängnis.
Bis zum Anschlag ausgereizt hat ein junger Mann aus dem Landkreis die Geduld der Justiz. Das Amtsgericht Günzburg hatte ihm wegen mehrerer Einbrüche und zweier Körperverletzungen schon eine Haftstrafe ohne Bewährung aufgebrummt. Das Landgericht Memmingen gewährte ihm eine letzte Bewährungschance, weil der 19-Jährige eigentlich ein geregeltes Leben führt. Doch nur drei Monate nach dieser Verhandlung schlug der junge Mann wieder zu – mit der Faust ins Gesicht eines anderen Besuchers einer Disco im Landkreis.
Bei der Polizei hatte sich der junge Mann wenig geständig gezeigt, sodass Richter Walter Henle ihm mit deutlichen Worten seine Situation vor Augen führte: „Von dieser Verhandlung hängt ab, ob sie eine Haftstrafe von mehr oder weniger als zwei Jahren bekommen.“ Bei einem Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwältin und Verteidiger einigte man sich darauf, bei einem Geständnis noch einmal eine Bewährungsstrafe zu verhängen. So räumte der junge Mann schließlich die Tat ein.
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