In Ellzee steht der Ausbau von zwei Straßen an
Zunächst sollen nun die Anlieger in Stoffenried und in Hausen informiert werden. Gesetzliche Änderungen bringen die Gemeinden in Zugzwang.
Die im geänderten bayerischen Kommunalabgabengesetz festgelegte Höchstfrist für die Abrechnung von Erschließungsstraßen bringt die Gemeinden in Zugzwang. Auch in der Gemeinde Ellzee müssen zwei Straßen bis zum 1. April 2021 endgültig fertiggestellt sein, damit sie nach Erschließungsrecht (90 Prozent Anlieger, 10 Prozent Gemeinde) abgerechnet werden können. Der Erschließungsbeitrag kommt nach der erstmaligen Herstellung einer Straße in Anwendung.
Bürgermeister Karl Schlosser erläuterte einleitend die neue Rechtslage. Nach dem neuen Kommunalabgabengesetz darf ein Erschließungsbeitrag nicht mehr erhoben werden, wenn seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung einer Erschließungsstraße mindestens 25 Jahre vergangen sind, unabhängig vom erreichten Ausbauzustand. Dies hat zur Folge, dass die von der Gemeinde bis dahin getätigten Aufwendungen nicht mehr über Erschließungsbeiträge abgerechnet werden dürfen und der Gemeinde so Geld verloren geht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.