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Landkreissüden
25.10.2016

Kita-Urteil: Die Kommunen im Süden sehen es gelassen

Der BGH in Karlsruhe hat hat den grundsätzlichen Rechtsanspruch von Eltern auf Kinderbetreuung entweder in einer Tagesstätte oder durch eine Tagesmutter in einem vor wenigen Tagen gesprochenen Urteil unterstrichen. Die Kommunen im Süden glauben, ihre Hausaufgaben gemacht zu haben.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Zunächst wollen sie abwarten, bis alle Aspekte der BGH-Entscheidung vorliegen. Wie erfüllt die Gemeinden ihre Aufgaben in der Kinderbetreuung sehen

Es war eine Grundsatzentscheidung, die Folgen haben wird. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, oberste juristische Instanz und deshalb auch für alle Bürger in allen Bundesländern gültig, hat den grundsätzlichen Rechtsanspruch von Eltern auf Kinderbetreuung entweder in einer Tagesstätte oder durch eine Tagesmutter in einem vor wenigen Tagen gesprochenen Urteil unterstrichen.

Es ist nun aber nicht so, dass alle klagende Eltern, deren Kind nach der Elternzeit nicht sofort einen Platz in einer Kita bekommt, auch mit Schadensersatz für den Verdienstausfall rechnen können. Denn wenn auch die Urteilsbegründung und die rechtlichen Bedingungen, die zum Urteil geführt haben, noch nicht vorliegen, steht fest, dass eine Kommune nur dann zahlen muss, wenn sie den Mangel selbst verschuldet hat. Die größeren Kommunen im südlichen Landkreis sehen deshalb der Entwicklung gelassen entgegen. Sie sind sich sicher, ihre Aufgaben erfüllt zu haben. Bürgermeister Hubert Fischer verweist darauf, dass, sofern überhaupt Handlungsbedarf bestünde, Planungen erst dann vorgenommen werden könnten, wenn alle Aspekte des Urteils und seiner Entstehung bekannt seien. Doch da die Angebotslage in Krumbach zufriedenstellend sei, müsse sich die Stadt keine Gedanken machen. Derzeit habe man sogar einige „Gastkinder“, die zwar in anderen Kommunen gemeldet seien, deren Eltern aber in Krumbach arbeiten. Auch in der vor kurzem neu gebauten Krippe in Ziemetshausen werden neben ortsansässigen auch auswärtige Kinder betreut. Die Krippe ist derzeit voll ausgelastet, an eine Erweiterung kann nach so kurzer Nutzungsdauer natürlich nicht gedacht werden. Kämmerer Leo Sirch ist aber zuversichtlich, dass sich eventuell in Absprache mit Nachbargemeinden alle Betreuungswünsche erfüllen lassen. Dass im Ernstfall die Ziemetshauser Kinder Vorrang haben werden, wurde nicht eigens betont. Der Kämmerer sieht an anderer Stelle ein Problem. Das derzeit für 54 Häuser geplante Baugebiet könnte in fünf bis zehn Jahren zu einem deutlich erhöhten Kitaplatz-Bedarf führen.

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