Kompakt soll es sein
Mit Satzungsänderung möchte Aletshausen Möglichkeiten erweitern
Die Ortsrandsatzung „Aletshausen Ost“ stammt aus dem Jahr 1993. Damals galten Einfamilienhäuser mit zwei Vollgeschossen, wobei das zweite Vollgeschoss im Dachgeschoss lag, als typisch. Zwischenzeitlich ist die Bedeutung energieeffizienten Bauens stetig gestiegen. Dem entspricht eine möglichst kompakte Bauweise. Aus diesen Gründen hat sich der Gemeinderat Aletshausen dafür entschieden, die bauliche Ausnutzbarkeit im Plangebiet zu verbessern und eine Änderung der bestehenden Ortsrandsatzung zu erlassen.
Der Gemeinderat hat in der Januar-Sitzung die Änderung der Ortsrand- bzw. der Einbeziehungs-Satzung „Aletshausen Ost“ beschlossen und im März öffentlich bekannt gemacht. Weiter hat das Gremium im Februar den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Änderung dieser Satzung gefasst. Die öffentliche Auslegung vom 10. bis 24. März in der VG Krumbach wurde ortsüblich bekannt gemacht. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese wurden nun bei der jüngsten Sitzung beraten.
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