Kritischer Blick aus Mittelschwaben auf die Grundsteuerdebatte
Heimische Kommunalpolitiker beobachten die jüngste Diskussion nach dem Urteil des Verfassungsgerichts genau.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. So beobachten diese genau, was nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Bundesebene zur Grundsteuer entschieden wird. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die derzeitige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig sei und bis Ende 2019 geändert werden müsste.
Was dieses Urteil für die Eigentümer und Mieter von Immobilien im Landkreis bedeutet, erklären Krumbacher Bürgermeister Hubert Fischer und Thannhauser Geschäftsstellenleiter Thomas Bihler im Gespräch mit unserer Zeitung. Kindergärten, Schulen, Turnhallen oder die Sanierung von Straßen: Alles Leistungen, die laut Bürgermeister Fischer zum Teil aus der Grundsteuer finanziert werden und „Leistungen, die dem Bürger bei einem Wegfall der Grundsteuer nicht mehr in vollem Maße zur Verfügung stehen könnten.“ Pochen die Kommunen darauf, durch die Neuregelung kein Geld zu verlieren, erklärt Geschäftsstellenleiter Bihler. Für den einzelnen Bürger sei die Situation im Augenblick noch völlig offen. Bihler erklärt, dass die Zahlungspflicht der Grundsteuer grundsätzlich die Grundstückseigentümer trifft. Er könne diesen den Betrag an die Mieter weitergeben.
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