Landratsamt fordert Nachbesserung
Aichen darf bei Ausweisung eines Baugebiets nicht vereinfachtes Verfahren anwenden
Um drei Parzellen auf seinem Privatgrund herstellen zu können, hat ein Obergessertshauser Bürger im Oktober 2016 bei der Gemeinde einen entsprechenden Antrag gestellt. Daraufhin hat der Gemeinderat die Erstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren beschlossen. Dies ging dem Landratsamt nicht weit genug und es forderte für dieses Areal einen detaillierten, inzwischen vorliegenden Umweltbericht sowie einen Bebauungsplan im ordentlichen Verfahren auszuarbeiten.
Um einen realen Einblick in die Sachlage zu bekommen, war Planer Eugen Riedler aus Langenneufnach zur Sitzung erschienen. Dort erklärte er, dass ihm nun der behördlich geforderte Umweltbericht vorliege, der im Kern kein negatives Ergebnis erbracht habe. Beschrieben und beurteilt wird das dem künftigen Baugebiet „Südlich der Sandstraße“ naheliegende Biotop und dessen Umgebung im Nordwesten des Dorfes. Durch die beabsichtigte Bebauung erfolgt ein Eingriff in diesen Lebensraum in der Größenordnung von 65 Quadratmetern. Hier ist eine dreifach größere, also 185 Quadratmeter umfassende Ausgleichsfläche erforderlich.
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