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Verkehr
07.03.2017

Mit dem Bau des Radwegs kann es bald losgehen

Die Gemeinde Waltenhausen erhält grünes Licht für den Start des Projekts

Mit dem Bau des Radweges zwischen dem Waltenhauser Ortsteil Hairenbuch und Ebershausen kann es offensichtlich bald losgehen. Die Gemeinde erhielt jetzt die Mitteilung zum vorzeitigen Bau des Radweges von Hairenbuch nach Ebershausen. Die Ausschreibungen werden in die Wege geleitet, sodass mit der Realisierung in nächster Zeit gerechnet werden kann.

Der wegen Krankheit und beruflicher Verhinderung dezimierte Gemeinderat, musste in seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr ein umfangreiches Pensum der Tagesordnung abarbeiten. Dabei erforderte das Thema zur Gründung eines „Zweckverbandes zur Betriebsführung der kommunalen Wasserversorgung“ einigen Diskussionsbedarf. Dieses Vorhaben basiert auf einer Vorgabe aus dem Jahr 2016, die besagt, dass für die Betriebsführung von Wasserversorgungsanlagen eine fachlich qualifizierte Führungskraft erforderlich ist. Bis auf die Gemeinde Wiesenbach, führen bisher alle Mitgliedsgemeinden der VG Krumbach ihre Wasserversorgungsanlagen mit ehrenamtlichen Wasserwarten. Die vorgeschriebene qualifizierte Fachkraft kann demnach keine der weiteren Mitgliedsgemeinden nachweisen. Bürgermeister Karl Weiß betonte, dass sich auch Waltenhausen dem anstehenden Zweckverband nicht verschließen könne und plädierte für einen Beitritt, um die Haftungsrisiken zu minimieren und ein Organisationsverschulden der Gemeinde auszuschließen. Er folgte damit der Empfehlung der Verwaltungsgemeinschaft (VG), dass hierzu möglichst schnell Abhilfe geschaffen werden sollte. Ermöglicht werden könnte dies durch die Gründung eines Zweckverbandes, der künftig die Betriebsführung der kommunalen Wasserversorgung in den VG-Gemeinden durch die Anstellung einer Fachkraft für Wasserversorgungstechnik übernimmt. Die Einstellung setzt eine zweijährige Ausbildung voraus. Die Mitgliedsgemeinden bleiben weiterhin Eigentümer und Träger ihrer Wasserversorgung, behalten ihre Satzungshoheit, Gebühren- und Beitragshoheit. Dazu gehört, dass in der Gemeinde immer noch der Wasserwart tätig sein könne. Obwohl die interkommunale Zusammenarbeit vom Freistaat mit bis zu 50000 Euro, maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert wird, befürchten die Räte, dass sich die Kosten für die Ausbildung und folgende Tätigkeit der Fachkraft auf den Wasserpreis auswirken könnte. Zum ganzen Komplex gäbe es noch Klärungsbedarf, sagte Weiß, konnte aber trotzdem die Zustimmung zur Gründung des Zweckverbandes erreichen.

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