Münsterhauser Umgehung: 2018 könnte es losgehen
Bürgermeister Hartinger und seine Stellvertreter befürchten keine nennenswerten Verzögerungen, falls das juristische Verfahren weiterlaufen sollte.
„Wir können die Planungen für die Ortsumfahrung weiterführen“, betonen Münsterhausens Bürgermeister Robert Hartinger sowie seine beiden Stellvertreter Erwin Haider und Manfred Alt. Dies hätten Gespräche mit der Regierung von Schwaben und der Obersten Baubehörde in München ergeben. Somit habe die Gemeinde grünes Licht erhalten, sie könne weiter planen und die Fördergelder beantragen. Bürgermeister Hartinger hob hervor, dass damit klar sei, dass das für Münsterhausen so wichtige Projekt Umgehung fortgeführt werden könne. Die Vertreter der Marktgemeinde gehen davon aus, dass es im Frühjahr 2018 mit den Arbeiten losgehen könnte.
Die Planung und der Bau der Münsterhauser Umgehung, die im Westen um den Ort geführt werden soll, ist auch Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung. Die geplante Ortsumfahrung führt rund 150 Meter westlich an einer Maschinen- und Lagerhalle vorbei. Diese gehört Karl Alt, der auch dem Münsterhauser Marktrat angehört. Im Rahmen seiner Klage fordert Alt von der Marktgemeinde einen mobilen Hochwasserschutz. Das Wasserwirtschaftsamt sieht dafür keine Notwendigkeit. Ende Juli gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München sein Urteil bekannt, das sich der Auffassung des Wasserwirtschaftsamtes anschloss: Die Berufung des Klägers Karl Alt wurde zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Wenn der Kläger weitere Rechtsmittel einlegen wolle, müsse er zunächst eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen, hieß es vonseiten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Zuständig für das weitere Verfahren ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (wir berichteten).
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