Müssen Kommunen Abwasser-Geld nachzahlen?
Der Rechnungshof hat Fehler auch beim Landratsamt festgestellt. Das hat Konsequenzen für Gemeinden und Verbände. Die Betroffenen ziehen nun vor Gericht.
Wer eine Kläranlage betreibt oder generell Abwasser in ein Gewässer einleitet, muss eine Abgabe bezahlen. Liegt die Menge der Schadstoffe dabei unter einem bestimmten Grenzwert, lässt sich die Abgabe reduzieren. Mehrere Kommunen aus den Landkreisen Günzburg und Augsburg haben das in Anspruch genommen – und sollen jetzt wegen eines Formfehlers doch viel Geld nachzahlen. Allein im Kreis Günzburg geht es insgesamt um eine fünfstellige Summe. Die betroffenen Kommunen klagen am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen den Freistaat.
Die Städte Burgau und Krumbach, die Gemeinden Bibertal und Altenmünster, der Markt Fischach sowie die Abwasserverbände Mindel–Kammel mit Sitz in Offingen und Haldenwang–Röfingen haben sich für die Klage zusammengetan. Denn obwohl etwa das Landratsamt in Günzburg über Jahre hinweg bei den Anträgen nichts zu beanstanden hatte, ist das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Augsburg der Ansicht, dass die von den Kommunen und Verbänden abgegebenen Erklärungen nicht ausgereicht hätten. Deshalb musste allein das Landratsamt Günzburg Gebühren im fünfstelligen Bereich nachfordern, erklärt der Leiter des Geschäftsbereichs Bauwesen und Umweltschutz, Christian Zimmermann.
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