Naturschützer wollen gegen Erweiterung des Gewerbegebiets klagen
Wird bei der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets „Auweg II“ der Artenschutz ausreichend berücksichtigt? Ziemetshauser behandeln viele Fragen zu dem Bebauungsplan.
Der Marktgemeinderat hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause neuerlich Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange und einer Bürgerbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplans „Erweiterung Gewerbegebiet Auweg II“ zu behandeln. Hier geht es darum, dass sich die Firma Holzbau Aumann zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit im Anschluss an ihre bestehenden Fabrikationshallen in nördlicher Richtung ausweiten und Produktionsanlagen aus dem Jahr 1994 durch neue, moderne ersetzen will.
Der am Rand der jetzigen Anlagen und dann südöstlich der neuen Hallen liegende Aussiedlerhof mit Schafhaltung und Schafzucht sei dabei nicht gefährdet, hieß es in der Ratssitzung. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung nach Auslegung des Bebauungsplans befürchtet der Landwirt jedoch, dass durch das Anlegen eines neuen Entwässerungsgrabens seine Hofstelle bei starken Regenfällen oder durch Schneeschmelze überflutet werden könnte. Der Marktrat nimmt dies zur Kenntnis, beteuert aber, dass im Rahmen der entsprechenden Fachplanung davon ausgegangen werden könne, dass den Belangen des Betroffenen in ausreichendem Maß Rechnung getragen werde. Entsprechend lautete dann auch der einstimmige Beschluss zum Entwurf der Bebauungsplanänderung.
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