Neuer Sachverhalt, neue Petition
Von Angst und auch Gewalt war vor drei Wochen im Petitionsausschuss des Landtags die Rede, als der Fall der 40-jährigen Mutter aus Krumbach und ihres Sohnes behandelt worden war. Sie stammt aus den Philippinen und hat keine neue Aufenthaltserlaubnis erhalten, weil sich ihr Mann zwei Monate vor Ablauf der dreijährigen Frist von ihr getrennt hatte. Eine Unterstützerfront aus Freunden und Bekannten hatte sich für die Frau stark gemacht – ohne Erfolg. In dieser Woche war ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen. Am Montag wurde nun bei der Polizei Anzeige gegen den Ex-Mann wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen in den Jahren 2011 bis 2013 erstattet. Gleichzeitig wurde eine weitere Petition eingereicht – sie wurde angenommen. Nächster Termin, an dem die Mitglieder zusammenkommen und über den neuen Sachverhalt beraten, ist der 5. November. Ob die Petition eine aufschiebende Wirkung hat, ist noch unklar.
Dann könnte nochmals zur Sprache kommen, wie es offenbar in der Familie zugegangen ist und dass vor allem der neunjährige Sohn zu leiden hatte. Auf ihn stützt sich auch die Argumentation des Bundestagsabgeordneten Dr. Georg Nüßlein, der einen Brandbrief an den Bayerischen Innenminister Joachim Hermann geschrieben hatte. Der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht unter den Konsequenzen der beendeten Ehe und dem Verlust des Aufenthaltsrechts vor allem das Wohl des Kindes leiden. Der Bub sei jetzt schon enormem psychischen Druck ausgesetzt und würde aus seiner nun gewohnten Umgebung gerissen. Mit Blick auf die weit fortgeschrittene Sozialisierung und Integration des Buben sieht er einen begründeten Härtefall. (mcz)
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