Paar lebt mit Baby in Messie-Wohnung
Richter verurteilt Eltern zu Geldstrafen. Warum die Jugendgerichtshilfe an dem Fall verzweifelt.
Es muss ein widerlicher Anblick gewesen sein, der sich zwei Polizisten der Polizeiinspektion Burgau bot, als sie im März dieses Jahres eine Wohnung im nördlichen Landkreis Günzburg betraten. Teilweise deckenhoch stapelte sich der Müll, Ungeziefer kroch über Fußboden und Wände. Vor der Küche häufte sich ein so hoher Berg von Windeln an, dass der Raum nicht mehr betreten werden konnte. Bis ins Treppenhaus drang der Gestank. Einer der Beamten erzählt bei seiner Aussage vor Gericht: „Meine Kollegin hat sich geweigert, die Wohnung zu betreten. Wir dachten zuerst, dadrin sei jemand gestorben.“ In der Wohnung lebte ein junges Paar mit seiner damals erst sechs Monate alten Tochter. Die Polizisten waren eigentlich mit einem Haftbefehl gegen die Mutter des Kindes gekommen. Sie war zu einer Verhandlung wegen Diebstahls nicht erschienen. Doch zu dem Zeitpunkt war sie wohl aus der vermüllten Wohnung schon zu ihrem Vater gezogen.
Nun stehen beide Eltern vor dem Günzburger Amtsgericht. Ihnen wird Verletzung der Fürsorgepflicht sowie Sachbeschädigung vorgeworfen. Denn durch ihren scheinbar über ein Jahr lang anhaltenden Messie-Lebensstil haben die 21-Jährige und ihr 23-jähriger Freund nicht nur ihre kleine Tochter in Gefahr gebracht. An der Mietwohnung entstand auch ein Schaden von rund 15000 Euro. Teppiche, Badarmaturen und Türen müssten erneuert werden, erzählt der Vermieter. Außerdem habe er zwei Mal weißeln lassen müssen, um gegen die Schimmelflecken anzukommen. Es sind Kosten, auf denen er wohl sitzenbleiben wird. Denn die Angeklagten sind beide hoch verschuldet und arbeitslos.
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