Räte genehmigen Werbeanlage wider Willen
Thannhauser Bauausschuss muss sich der Gesetzeslage beugen.
Wäre der Wille der Thannhauser Stadträte maßgeblich gewesen, dann hätte der Bauausschuss die Errichtung einer einseitigen, freistehenden Plakatwerbeanlage in der Schweizer Straße ein weiteres Mal abgelehnt. Da mittlerweile das Landratsamt als Genehmigungsbehörde klargemacht hatte, dass die Ablehnung durch die Stadt rechtswidrig sei, plädierte Bürgermeister Georg Schwarz energisch dafür, dem Vorhaben der OBDA-Außenwerbung GmbH diesmal das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Andernfalls müsse er sich bei einem Gerichtsprozess vorhalten lassen, dass er als Rathauschef rechtswidrige Beschlüsse seines Stadtrates zulasse.
Die Stadträte gaben zu verstehen, dass sie zwar zustimmen würden, dabei aber gegen ihre Überzeugung handeln müssten. Christine Polleichtner-Hornung erneuerte das Anliegen der Räte, eine städtische Satzung zu erlassen, welche eine Handhabe biete, unerwünschte Werbeanlagen künftig zu verhindern.
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