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Krumbach
31.01.2018

Rätsel der verschwundenen Leuchtschrift gelöst?

2013 schloss das Krumbacher Filmtheater seine Pforten. Das Gebäude steht jetzt zum Verkauf.
2 Bilder
2013 schloss das Krumbacher Filmtheater seine Pforten. Das Gebäude steht jetzt zum Verkauf.
Foto: Manuela Bauer

Bürgermeister Hubert Fischer hat jetzt den Namen des Besitzers „herausbekommen“. Warum Fischer nun mit Stadtbaumeister Nübel „ein ernsthaftes Wörtchen reden“ will.

Ja, was ist denn nur aus ihr geworden? Der Verbleib der Leuchtschrift „Filmtheater“ (das Kino steht bekanntlich zum Verkauf an) sorgt für anhaltende Diskussionen. Doch das Rätsel der verschwundenen Kino-Leuchtschrift scheint nun gelöst. Bürgermeister Fischer teilte unserer Zeitung mit, dass er den Namen des jetzigen Besitzers der Leuchtschrift inzwischen herausbekommen habe. Nennen will er den Namen gegenüber der Zeitung jedoch nicht. Nur soviel, dass es kein Krumbacher sei.

Der Betreffende hätte bereits 2015 per E-Mail angefragt, ob er die Leuchtschrift bekommen könne. Damals habe man sie ihm noch nicht überlassen. Fischer meint, dass der Mann wohl von Stadtbaumeister Nübel das Okay bekommen habe, „dass er es nehmen darf“, sagt Fischer. Der Bürgermeister geht davon aus, dass die Leuchtschrift kostenlos weiter gegeben wurde. Wenn nicht, so Fischer, wäre dies strafbar. Aber dafür gebe es im Moment keinen Anhaltspunkt, erklärt der Bürgermeister.

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Die Diskussion ist geschlossen.

01.02.2018

es kann doch nur jemand etwas "verschenken" oder "veräußern" das sich im Eigentum desjenigen befindet. Ich glaube nicht, dass Herr Nübel zu irgendeiner Zeit Eigentümer der Leuchtschrift war. Besitzer vlt. aber nicht Eigentümer. Dieses Leuchtschriftgate gehört lückenlos aufgeklärt, sonst kann in Zukunft jeder machen was er will....

01.02.2018

wenn das Gebäude im Eigentum der Stadt ist, kann der Stadtbaumeister sehr wohl die Leuchtschrift verkaufen. Der Erlös geht dann an die Stadt, oder es kann sie auch verschenken. Es kommt darauf an, im Rahmen bis zu welcher Kompetenz er für die Stadt eigenständig Rechtsgeschäfte abwicklen kann,. Aber das muss in der Stadtverwaltung intern geklärt werden.

01.02.2018
Untreue im Amt? Egal, ob verschenkt oder verschachert, der Herr Stadtbaumeister setzt sich dem Verdacht aus, städtisches Eigentum (also eigentlich das der Krumbacher Bürger) illegal verhökert zu haben. Und das wäre als Offizialdelikt strafbar - ob sich wohl je irgendein Staatsanwalt dafür interessiert? Zu klären wäre auch die rechtmäßige Rückführung des "abhanden gekommenen" Bürgereigentums - und seine Erhaltung oder ggf. ordnungsgemäße Verwertung! Die "Affäre Leuchtschrift" könnte zum letzten Denkmal werden, das der Herr Stadtbaumeister sich und seinem Bürgermeister betoniert ...