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06.02.2017

Satzungen erneuert

Die Gemeindeordnung und das Kommunale-Abgabegesetz für den Freistaat Bayern sagen eindeutig aus, dass die kommunalen Verwaltungen Satzungen erlassen müssen, in denen Beiträge und Umlagen für alle Bürger geregelt sind. Oft sind diese schon mehr als 20 Jahre alt und nicht mehr zeitgerecht. So war es auch in Aletshausen. Hier wurden diese nun per Gemeinderat-Beschluss auf einen aktuellen Stand gebracht. Die wichtigsten Änderungen trug Dieter Gumpinger, der neue Leiter der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Krumbach, vor.

Die Satzung über die Erhebung eines Erschließungs-Beitrages beim erstmaligen Ausbau einer Gemeindestraße stammt aus dem Jahr 1992. Sie wurde aktualisiert: Zum Erschließungs-Aufwand gehören alle Kosten, die zum Erwerb der Grundflächen für den Bau einer Straße, Geh- oder Radweges, der Beleuchtung und Entwässerung notwendig sind. Die Ermittlung des Erschließungs-Aufwandes erfolgt nach den tatsächlichen Kosten. Die von einer Erschließungs-Anlage erschlossenen Grundstücke oder Teilgebiete davon, bilden das Abrechnungs-Gebiet. Der Gemeindeanteil der Erschließung beläuft sich auf zehn Prozent, den Rest haben die Grundstücksbesitzer zu tragen. Zahlreiche weitere Details sind in der Satzung geregelt. Die Gemeinde kann die Erschließungs-Beiträge bis zur vollen Höhe als Vorausleistung einfordern.

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