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Krumbach
09.07.2018

Schmierer verunstalten Skulpturen im Stadtpark durch Graffiti

3 Bilder

Erneut waren unbekannte Schmierer in der Stadt unterwegs. Wie man der Polizei helfen kann, die Täter zu erwischen.

In der Zeit von Freitag, 6. Juli, 21 Uhr bis Samstag, 7. Juli, 6 Uhr, wurden im Stadtgarten Krumbach von einem unbekannten Täter mehrere Mülleimer und die erst vor wenigen Wochen aufgestellten Skulpturen mit gelber Farbe beschmiert. Wie die Polizei berichtet, wurden außerdem an der Grundschule Krumbach an der dortigen Turnhalle eine Hauswand und ein Verkehrsleitpfosten mit gelber Farbe beschädigt. Die Höhe des entstandenen Gesamtschadens ist bisher noch nicht bekannt. Zeugen, die Hinweise auf den oder die Täter geben können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Krumbach unter Telefon 08282/905-0 zu melden. Zuletzt häuften sich in Krumbach Vorfälle von Schmierereien. Mehrfach waren 'Graffitis' an Baustellen und öffentlichen Plätzen angezeigt worden. Zuletzt hatten auch unbekannte Täter eine Figur des Brückenheiligen Nepomuk in Aletshausen mit rosa Farbe verunstaltet.

Die Aufklärung derartiger Delikte sei für die Polizei äußerst schwierig, erklärt Claus Schedel, Sprecher der Krumbacher Polizei. "Wir sind da sehr auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen", sagt er. Nur wenn aufmerksame Zeugen verdächtige Personen oder entsprechende Handlungen unmittelbar der Polizei unter der 110 meldeten, sei es möglich, Täter auf frischer Tat zu ertappen. In aller Regel fehlt der Polizei jeglicher Ermittlungsansatz, wenn die Täter nicht eindeutige Hinweise hinterlassen. "Lieber ruft man einmal zu oft unter der 110 an, als einmal zu wenig", fasst Schedel zusammen und verweist auf einen Ermittlungserfolg. Erst vor Kurzem sei es dank einer Zeugin gelungen, die mehrere Jugendliche dabei beobachtet hatte, wie sie die Fassade der Krumbacher Fachakademie beschmierten, die Täter zu fassen. Schdel weist auch daraufhin, dass das Beschmieren fremden Eigentums eine Straftat ist, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann. (zg/rbod)

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