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Landkreis
02.09.2014

Taxi nach Irgendwo

Weil ein 29-Jähriger seine Taxifahrt nicht bezahlen konnte, stand er nun vor Gericht.
Foto: Silvio Wyszengrad

Gericht: Ein 29-Jähriger will seine Fahrt nicht bezahlen. Die Courage der Fahrerin bringt ihn vor Gericht. Wieso die Frau ihren Fahrgast am Ende sogar verteidigt

Keine Entlohnung für die Taxifahrt, dafür aber eine Kratzwunde am Auge und ein verstauchter rechter Daumen, der der Physiotherpeutin und Taxifahrerin vier Monate lang zu schaffen machte – und trotzdem trat die 41-jährige Geschädigte vor dem Schöffengericht als Fürsprecherin für einen 29-Jährigen auf, der sich wegen räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Körperverletzung zu verantworten hatte. „Er tut mir als Mutter einfach leid“, sagte sie und verließ nach ihrer Zeugenaussage mit einem „Toi, toi, toi!“ in Richtung des Angeklagten den Sitzungssaal.

Zwischen einem und 15 Jahren Haft gibt es üblicherweise für räuberische Erpressung, minderschwere Fälle werden mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft. Dass der Arbeiter schließlich mit acht Monaten zur Bewährung plus 3000 Euro Geldbuße an den Kinderschutzbund davonkam, hat er mehreren Faktoren zu verdanken: Es entstand nur geringer finanzieller Schaden durch die nicht bezahlte Taxifahrt, der Mann entschuldigte sich wenige Tage nach dem Vorfall bei der Taxifahrerin und zahlte ihr freiwillig 1000 Euro Schmerzensgeld. Außerdem war der Angeklagte bisher nicht vorbestraft und gestand vor Gericht ohne jede Beschönigung die Tat.

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