Wenn es nachts zu dunkel ist
Müssen ausgefallene Lampen umgehend repariert werden? Die Rechtslage lässt Spielraum offen.
Zwei Straßenlampen brennen seit Anfang Dezember in Oberbleichen (Gemeinde Deisenhausen) nicht mehr. Dies meldete ein Bürger bei der Gemeinde. Er sorgte sich um die Sicherheit und ging davon aus, dass die Lampen umgehend repariert würden. Doch laut Auskunft von Bürgermeister Norbert Weiß bekomme das Überlandwerk (ÜWK) von der Gemeinde erst dann einen Auftrag zur Reparatur, wenn im Gemeindegebiet drei Lampen ausgefallen sind. So sei es mit dem ÜWK vereinbart. Der Bürgermeister nennt dafür Kostengründe. Denn jede Anfahrt müsse bezahlt werden. „So sparen wir rund 3000 Euro im Jahr“, betont der Bürgermeister. Vor Kurzem wurde auch in einer Gemeinderatssitzung über das Thema debattiert. Laut Weiß stünde eine deutliche Mehrheit im Rat zu der Vereinbarung.
Doch was ist, wenn nun beispielsweise ein Bürger wegen einer defekten Straßenlampe im Dunkeln fällt und sich verletzt, wer würde dann zur Haftung herangezogen?
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