Wie der Bereitschaftsdienst für Krumbach geplant ist
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) erläutert in einem Schreiben an heimische Abgeordnete ihre Position. Sie hält an ihrer Planung fest.
Wohin wendet man sich in nicht lebensbedrohlichen Notfällen außerhalb der üblichen Sprechzeiten? Dafür ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Nummer 116 117 zuständig. Dieser Dienst wird für die Kreise Günzburg und Neu-Ulm zum 30. Januar 2018 bekanntlich neu geregelt. Niedergelassene Ärzte werden dann ihren Dienst in den Kliniken Weißenhorn und Günzburg absolvieren. Reicht diese Kapazität aus? Wird der südliche Landkreis Günzburg gar in Sachen Bereitschaftsdienst zum „Niemandsland“, wie es Bürgermeister Hubert Fischer wiederholt formulierte? Mehrere Bürgermeister und die heimischen Abgeordneten Alfred Sauter, Dr. Hans Reichhart und Dr. Georg Nüßlein haben die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) um Nachbesserung gebeten. Dabei solle die Klinik Krumbach in das Konzept mit einbezogen werden. Vor Kurzem wurde im Krumbacher Stadtrat mit großer Mehrheit eine Resolution für die Nachbesserung des Dienstes verabschiedet (wir berichteten).
In einem Schreiben an die Abgeordneten betont Dr. Wolfgang Krombholz, Vorsitzender des Vorstands der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), dass das Konzept in der vorliegenden Form ab Ende Januar 2018 umgesetzt werde. Krombholz weist darauf hin, dass die bisherige Form des Bereitschaftsdienstes mit mehr Diensten für die Ärzte „in weniger dicht besiedelten Regionen bislang eines der wesentlichen Niederlassungshindernisse für junge Ärztinnen und Ärzte gewesen sei. Er betont ferner, dass „wir unsere Standortentscheidungen bereits im März 2016 in einem persönlichen Gespräch dem Vorstand der Kreiskliniken Günzburg-Krumbach mitgeteilt haben.“ Ebenso sei zu diesem Zeitpunkt der Bayerische Landtag im Ausschuss für Gesundheit und Pflege über die Weiterentwicklung des Bereitschaftsdienstes informiert worden. Krombholz weiter: „Ebenso wird die Klinik Krumbach auch in Zukunft nicht in ihren ambulanten Abrechnungsmöglichkeiten gegenüber den heute bestehenden Möglichkeiten eingeschränkt.“
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