„Wir dürfen Straftätern nicht hinterherhinken“
Der Krumbacher GdP-Vize Peter Pytlik erklärt im Gespräch warum die Reform des Polizeiaufgabengesetzes aus Sicht der Polizei notwendig ist und warum sich die Bürger deswegen nicht um ihre Freiheit sorgen müssen.
Herr Pytlik, der Innenminister Joachim Herrmann betonte zuletzt, mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz ändere sich im Grunde nichts. Warum brauchen wir dann ein neues?
Peter Pytlik: Das Polizeiaufgabengesetz zu novellieren ist aus Sicht der GdP eine angemessene Maßnahme, um auf die neuen Gefahren und Bedrohungslagen zu reagieren. Ein Teil der Reform bietet mehr Möglichkeiten zur Prävention. Grundsätzlich begrüßen wir als GdP das neue Gesetz. Es beinhaltet vieles, was unseren Kolleginnen und Kollegen die Arbeit erleichtert. Die „drohende Gefahr“ einzuführen ist für die heutige Sicherheitslage eine zeitgemäße Maßnahme. Das neue Gesetz stärkt die Handlungsfähigkeit der Polizei, gibt ihr zeitgemäße Befugnisse und ermöglicht ein früheres Eingreifen im Kampf gegen Terror, Amokläufe und andere kriminelle Handlungen.
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