Wirt mit Bierflasche verletzt
Einem 25-Jährigen wurde vorgeworfen, einem Gastwirt mit einer Bierflasche eine Platzwunde an der Stirn zugefügt zu haben. Der Angeklagte schilderte die Ereignisse vor dem Amtsgericht Günzburg jedoch völlig anders.
Zu acht Monaten Haft auf Bewährung ist ein 25-jähriger Mann wegen gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht Günzburg verurteilt worden. Im Februar war es in einer Ichenhauser Kneipe zu einer Auseinandersetzung gekommen. Dem 25-Jährigen wurde vorgeworfen, dem Gastwirt mit einer Bierflasche eine Platzwunde an der Stirn zugefügt zu haben.
Der Angeklagte schilderte die Ereignisse vor Gericht jedoch völlig anders. Er habe dem Wirt den Inhalt seines Bierglases ins Gesicht gekippt und das Glas anschließend gegen die Wand geworfen. Eine Flasche habe er nie in der Hand gehabt. Zuvor habe er dem Wirt vorgeworfen, er würde Alkohol an Minderjährige verkaufen. Infolge eines Handgemenges sei der Wirt dann eine Treppe rückwärts hinuntergefallen und müsse sich dabei verletzt haben. Sich selbst schätzte er auch nach vier Bier und einem Schnaps noch als "nüchtern" ein, der Wirt habe "deutlich mehr getrunken als ich".
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