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Vortrag
13.02.2017

Worauf Imker bei der Honiggewinnung achten sollten

Hermann Ruf, Krumbachs Imkervorsitzender Hans Biberacher und Ulrich Kalchschmid informierten über Verhaltensregeln und Hygienevorschriften für Imker (im Bild von links).
Foto: Fritz Scholl

Mitarbeiter des Veterinäramtes erläuterten Krumbacher Imkern Verhaltensregeln und Hygienevorschriften

Krumbach Hermann Ruf vom Veterinäramt Günzburg referierte im Rahmen eines Vortragsabends im Gasthof Munding über Verhaltensregeln und Hygienevorschriften bei der Honiggewinnung. Aufschlussreich erläuterte auch Ulrich Kalchschmid vom Veterinäramt die Honigverordnung. Der deutsche Imkerbund hat 81000 Imker, der größte Teil davon ist im Hobbybereich tätig, wo auch der private Wohnungsbereich genutzt wird.

Ein Imker ist für Lebensmittelkontrolleure ein Unternehmer, weil er Honig an Dritte abgibt. Deshalb müsse mit einer Kontrolle gerechnet und Mängel angesprochen werden. Die Imker sind verpflichtet dem Landratsamt den Standort ihrer Bienenvölker zu melden. Der Imker sei ein Primärerzeuger, so Kalchschmid, deshalb sollte immer in sauberen Räumlichkeiten geschleudert, der Honig hygienisch verarbeitet und nach der Honigverordnung gelagert werden. Generell sollte sorgfältig mit dem Produkt Honig umgegangen werden. Schmuck sollte ebenfalls beim Arbeiten zur Seite gelegt und auf saubere Arbeitskleidung geachtet werden. Lebensmittelecht sollten auch die Gerätschaften für die Honiggewinnung sein. Dem Honig als naturbelassenes Produkt dürften außerdem keine Zusatzstoffe zugeführt oder entzogen werden.

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