Zehn Jahre in Folge eine schwarze Null
Barbara Fetschele, Leiterin der Finanzverwaltung der VG Krumbach, lobt Ebershausen
Gemeinderat Ebershausen Der Schuldenstand Ebershausens zum 31.12.2017 betrug null Euro. Die schwarze Null erreichte die Gemeinde jedes Jahr seit 2009, seit nahezu zehn Jahren in Folge. Das war nicht immer so: 1993 beliefen sich die Schulden auf über 700000 Euro, 1999 auf 400000 Euro; 2001 waren es noch 100000 Euro, bis dann, acht Jahre später, die schwarze Null erzielt wurde. Der Bürgermeister mahnte die acht Mitglieder des Gemeinderats, die vollzählig anwesend waren und die alle Beschlüsse einstimmig fassten, auch künftig mit dem Geld vorsichtig umzugehen. Er erinnerte sich, wie er früher einmal einen Spaten vom Krumbacher Bauhof ausgeliehen hat, weil er die Ausgaben für einen Kauf scheute. Heute lebe man in besseren Zeiten.
Wie schauen nun diese besseren Zeiten in Ebershausen aus, abgesehen von der schwarzen Null? Der Haushaltsplan für 2018 beträgt knapp eineinhalb Millionen Euro. Davon entfallen knapp eine Million auf den Verwaltungshaushalt, der die laufenden Ausgaben deckt, wie die Gastschulbeiträge an die Stadt Krumbach, und knapp eine halbe Million auf den Vermögenshaushalt, der das Gemeindevermögen beschreibt, wie den Erwerb von Grundstücken. Beide Teilhaushalte werden jeweils in zehn Einzelpläne unterteilt, von 0 für Allgemeine Verwaltung, über 2 für Schulen, 7 für Öffentliche Einrichtungen, bis zu 9 für Allgemeine Finanzhilfe. Die Einzelpläne (zum Beispiel 2 Schulen) werden wiederum in Abschnitte und Unterabschnitte gegliedert. Frau Fetschele von der VG Krumbach hat das Zahlenwerk auf 48 Seiten dargestellt und konnte genau erklären, was sich hinter jedem Punkt verbirgt. So war es nicht überraschend, dass der Gemeinderat den Haushaltsplan und die über ihm stehende Haushaltssatzung, auch „Haushaltsgesetz“ genannt, einstimmig beschloss. Beide gehen nun an die Rechtsaufsicht des Landratsamtes, die sie genehmigen muss. „Da sollte es keine Bedenken geben“, so der Bürgermeister zuversichtlich.
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