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Jubiläum
09.11.2018

Als die Frauen sich das Recht zur Wahl nahmen

Im Mai 1912 demonstrieren Frauen in Berlin für das Frauenwahlrecht.
Foto: epd

100 Jahre Frauenwahlrecht: Der Weg zur politischen Teilhabe war lang und mit vielen Vorurteilen gepflastert. Und er ist noch nicht zu Ende.

Frauen gehen studieren. Frauen leiten Konzerne. Frauen machen Politik. Selbstverständlich, denkt man sich bei der Aufzählung. Doch ist es das? 100 Jahre ist es her, dass Frauen das Wahlrecht erlangten. Einfach gegeben wurde es ihnen nicht. Generationen von Frauenrechtlerinnen haben für die politische Gleichberechtigung von Männern und Frauen gekämpft. Sie gingen auf die Straße und schlossen sich in Verbänden zusammen. Dafür wurden sie hart bestraft und verfolgt.

Der Weg zum Frauenwahlrecht war gepflastert von Vorurteilen und Ungerechtigkeit. In Frankfurt am Main entstand einer der größten Frauenbewegungen. Rund 800 Frauen waren Mitglied im Ortsverein des Bundes Deutscher Frauenvereine. In ganz Deutschland konnte der Verband rund 500000 bis 800000 Mitglieder zählen, wie Dorothee Linnemann erläutert. Die Historikerin kuratiert die Ausstellung „Damenwahl!“, die zurzeit im Historischen Museum Frankfurt zu sehen ist. Viele der Frauenvereine hatten zunächst einen wohltätigen Zweck. Sie wollten die Bildung für Mädchen verbessern oder forderten bessere Arbeitsbedingungen für Frauen. Politische Rechte wie das Wahlrecht wurden erst später reklamiert. Bis 1908 war es den Frauen nicht erlaubt, sich in politischen Vereinen oder Parteien zu engagieren. Waren sie eine Gefahr für das Deutsche Kaiserreich? Zumindest galten die Frauenstimmrechtsvereine als bedrohlich. Viele standen unter polizeilicher Überwachung.

Lange wurden die Forderungen nach politischer Teilhabe ignoriert oder mit abstrusen Vorbehalten beiseite gewischt. Der Psychologe Paul Möbius attestierte den Frauen, dass sie zu emotional seien, um Politik zu machen. Auch in der Medizin wurden biologistische Argumentationen vorgeschoben, wie Linnemann sagt: „Damals waren Ärzte der Ansicht, dass Frauen ein kleineres Gehirn hätten als Männer.“ Frauen sollten sich nach Ansicht der Gegnerinnen und Gegner des Frauenwahlrechts auf das besinnen, was für sie vorgesehen war: die Erziehung der Kinder und die Pflege des Haushalts.

Die Demonstrationen für das Frauenwahlrecht waren ein Skandal

Umso bemerkenswerter war es, als Frauen ab 1900 die Sphäre des Privaten verließen und mit ihrem Anliegen in die Öffentlichkeit traten. „Die Demonstrationen für das Frauenwahlrecht waren zu der Zeit ein Skandal“, sagt Historikerin Linnemann. Für viele waren die Protestaktionen ein Ärgernis. Demonstrantinnen wurden auf öffentlicher Straße angefeindet.

Als der Erste Weltkrieg ausbrach und die Männer an die Front geschickt wurden, gerieten die Forderungen der Frauenrechtlerinnen ins Hintertreffen. Ein Land ohne Männer bedeutete nicht die Emanzipation der Frau. „Der Erste Weltkrieg war kein Motor, sondern ein Hindernis für die Demokratisierung“, sagt Linnemann. Der Kampf um das Frauenwahlrecht wich dem alltäglichen Überlebenskampf. Knappe Lebensmittel, zunehmende Armut und immer mehr kriegsversehrte Männer führten zu Unmut in der Gesellschaft. Die brodelnde Stimmung mündete in die Novemberrevolution 1918 und in die Ausrufung der Republik. Am 30. November 1918 trat das neue Reichswahlgesetz in Kraft. Die Frauenrechtsbewegung war am Ziel.

Bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 durften Frauen zum ersten Mal wählen – und gewählt werden. Beide Rechte nahmen sie wahr. Mehr als 80 Prozent der Frauen ab 20 Jahren gingen zur Urne. Doch die Ergebnisse trübten die Stimmung unter den Frauenrechtlerinnen: Von den rund 300 Kandidatinnen auf der Liste, schafften es 37 Frauen ins Parlament. Das lag nicht daran, dass sie nicht gewählt wurden, erläutert Linnemann: „Damals wie heute hat man den Frauen schlechte Listenplätze gegeben.“ Nur 18,5 Prozent der Abgeordneten waren weiblich. War die erste Wahl für Frauen ein Misserfolg? Definitiv nicht, ist die Historikerin überzeugt. „Dieser Anteil der Frauen, auch wenn er nicht groß scheinen mag, hat dennoch einen Perspektivenwandel auf Gesetzgebung und parlamentarischer Debatte bewirkt.“ Die Politikerinnen nahmen sich Themen an, die bis dahin kaum behandelt wurden: Kindererziehung, Pflege, Jugendbeihilfe. „Frauenpolitik“ war vor allem Sozialpolitik. „Bei außenpolitischen oder wirtschaftlichen Debatten aber stammten noch rund 80 Prozent der Redebeiträge von Männern.“

Beim Schwangerschaftsabbruch ist die Gesetzgebung nach wie vor Streitthema

Manche Anliegen, für die Frauen vor 100 Jahren kämpften, sind heute noch aktuell. Schon in der Weimarer Republik forderten die Frauen gleiches Geld für gleiche Arbeit. Ein Problem bis heute – laut jüngsten Ergebnissen verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer. Berufe mit einem hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten – etwa Erziehung, Pflege oder Gesundheit – sind schlecht bezahlt. Auch wird die Sorgearbeit, sei es für Kindern oder ältere Menschen, zum größten Teil von Frauen vollbracht. Eine Dauer-Thema ist auch die körperliche Selbstbestimmung der Frau. Bereits in der Weimarer Republik kämpften Frauen für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Noch heute ist die Gesetzgebung ein Streitthema. Laut Paragraf 219a dürfen Gynäkologinnen und Gynäkologen nicht darüber informieren, ob sie Abtreibungen durchführen. Und nicht zuletzt die #MeToo-Debatte zeigte, dass sexualisierte Gewalt gegen Frauen anhaltend aktuell ist. Der Blick zurück zur Politik ist ebenso ernüchternd: Nur 30,9 Prozent der Abgeordneten im Bundestag sind weiblich. „Es ist viel passiert nach 100 Jahren Frauenwahlrecht“, resümiert Linnemann. Doch: „Es gibt noch viel zu tun.“

Ausstellung „Damenwahl!“ ist noch bis 20. Januar 2019 im Historischen Museum Frankfurt zu sehen.

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