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Präzedenzfall
24.04.2017

Ein Schlossherr soll enteignet werden

Wer sich für Denkmalschutz interessiert, wird diesen juristischen Versuch mit Spannung verfolgen

Briefe an die Schlossherren sind geschrieben und an Adressen in Hamburg und London verschickt: Derart hat das derzeit wohl spektakulärste Verfahren zur Rettung eines Schlosses in Deutschland begonnen. Mit der angestrebten Enteignung der vom Verfall bedrohten Schloss- und Parkanlage Reinhardsbrunn in Friedrichroda könnte Thüringen für einen Präzedenzfall im deutschen Denkmalschutz sorgen. Das glaubt nicht nur Thüringens Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke).

Noch nie ist zum Erhalt eines Kulturdenkmals ein solcher Schritt gegangen worden. „Das ist das erste Mal, das so etwas durchgezogen wird“, erklärt Ursula Schirmer, Sprecherin der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Von einem Novum ist auch bei Juristen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die Rede. „Alle, die sich für Denkmalschutz engagieren, verfolgen das Verfahren mit Spannung“, so Ursula Schirmer.

Nach ihren Angaben haben fast alle Denkmalschutzgesetze der Bundesländer Klauseln, die Enteignungen als Ultima Ratio vorsehen – sollten Eigentümer ihrer Erhaltungspflicht partout nicht nachkommen. Dabei gehe es nicht um private Denkmalbesitzer, die finanziell an ihre Grenzen geraten, sagt sie. „Dafür gibt es Förderprogramme. Wer erhalten will, findet einen Weg.“

Eine Rettung von Reinhardsbrunn – das Schloss entstand 1827 auf der Ruine des Hausklosters der Thüringer Landgrafen – hätte ihrer Meinung nach Signalwirkung. Es gehe dabei u. a. um die Frage, ob die Denkmalschutzgesetze der Länder nur Papiertiger seien. Zudem könnte das Verfahren Banken veranlassen, bei Hypotheken auf solche Objekte vorsichtiger zu sein.

Einer der Knackpunkte im Fall Reinhardsbrunn ist, dass die Eigentümer Grundschulden von mehr als neun Millionen Euro auf das Schloss eintragen ließen. Wo das Geld aber geblieben ist, ist unklar. Auch deshalb gibt es ein seit Jahren laufendes Untreueverfahren gegen einen Ex-Geschäftsführer und dessen Sohn. Formal richtet sich das Enteignungsverfahren des Landes gegen eine Firma: Reinhardsbrunn gehört der Firma BOB Consult GmbH, die das historische Gemäuer seit Jahren staatlichen Notsicherungsaktionen überlässt. In einem ersten Schritt war der Consultingfirma ein Kaufangebot auf Basis eines Wertgutachtens gemacht worden – einen Euro wollte Thüringen zahlen.

In den 1990er Jahren war das Schloss von der Treuhandanstalt verkauft worden; in Ostdeutschland hatten aber auch die Länder in einer Reihe von Fällen neue Schlossherren gesucht. „Nicht jeder Verkauf war glücklich“, heißt es heute bei Experten. In der DDR waren Teile von Reinhardsbrunn als Interhotel für zahlungskräftige Gäste genutzt worden. Auch nach der Wiedervereinigung beherbergten sie noch bis 2001 ein Hotel.

Für Schirmer von der Denkmalschutz-Stiftung ist Reinhardsbrunn ein extremer, seltener Fall. Bereits 2014 hatte die damalige Thüringer CDU/SPD-Regierung ein Gutachten eines Jenaer Verfassungsrechtlers zu den Erfolgsaussichten einer Enteignung eingeholt. Wichtig sei, dass die Grundschuld beim bisherigen Besitzer bleibt und nicht beim Land landet, macht Hoff immer wieder deutlich.

Und der aktuelle Stand? „Alle Beteiligten sind über das Enteignungsverfahren informiert“, sagt ein Sprecher des Landesverwaltungsamts, das die Federführung hat. Noch in diesem Jahr gebe es eine mündliche Verhandlung bei der Behörde in Weimar. „Danach gibt es einen Beschluss.“ Wie er ausfällt, ist offen.

Die jetzigen Eigentümer haben schon keinen Zugriff mehr auf das Kleinod. „Es ist eine Verfügungssperre erlassen worden“, so der Behördensprecher. Das Schloss könne damit nicht mehr belastet, verkauft oder verschenkt werden. (dpa)

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