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Insolvenz
24.10.2014

Erfolg vor Gericht: Sanierungsplan bei Suhrkamp kann umgesetzt werden

Der Suhrkamp Verlag wird saniert.
Foto: Maurizio Gambarini (dpa)

Das Langericht Berlin hat die Beschwerde des Suhrkamp-Miteigentümers Hans Barlach gegen den Insolvenzplan zurückgewiesen. Die Freude über den Entschluss war groß bei dem Verlag.

Länger als ein Jahr steckte der Suhrkamp Verlag, einst geistige Heimat von Größen wie Theodor W. Adorno, Christa Wolf und Peter Handke, in der Insolvenz. Der erbitterte Widerstand von Miteigentümer Hans Barlach blockierte den Sanierungsplan, den Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz zur Kaltstellung ihres ungeliebten Partners ausgeklügelt hatte.

Doch nun zog das Landgericht Berlin einen Schlussstrich. In einem Beschluss vom 20. Oktober wies die 51. Zivilkammer Barlachs höchstrichterlich durchgefochtene Beschwerde gegen den Insolvenzplan endgültig zurück. Ein weiterer Widerspruch ist nicht möglich.

"Das ist der Befreiungsschlag, auf den wir schon so lange gewartet haben", frohlockte der vom Verlag bestellte Generalbevollmächtigte Frank Kebekus. "Jetzt kann die Umwandlung des Verlags von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft vollzogen werden."

Suhrkamp befürchtet Abwandern von namhaften Autoren

Für den Hamburger Medienunternehmer Barlach, den Enkel des Bildhauers Ernst Barlach, bedeutet das einen weitgehenden Verlust seiner Mitspracherechte. Er behält zwar seinen Anteil von 39 Prozent am Unternehmen, kann aber durch die Konstruktion der Aktiengesellschaft mit Geschäftsführung und Aufsichtsrat nicht mehr ins Alltagsgeschäft eingreifen.

Zudem muss er laut Insolvenzplan auf Forderungen an den Verlag in Höhe von gut 2,5 Millionen Euro verzichten, bei Unseld-Berkéwicz sind es sogar 4,5 Millionen. Das Gericht hielt die Nachteile für Barlach gleichwohl für geringer als den Nachteil, den eine weitere Verzögerung des Insolvenzplans bedeutet hätte.

Es sei fraglich, wie lange Suhrkamp mit seinen derzeit 136 Arbeitnehmern den Geschäftsbetrieb im Insolvenzverfahren noch fortsetzen könne, heißt es in dem der dpa vorliegenden Gerichtsbeschluss.

Zudem verwies die Kammer auf einen Protestbrief von 183 bekannten Suhrkamp-Schriftstellern, die sich im vergangenen Herbst gegen einen "maßgeblichen Einfluss" Barlachs auf die Geschicke des Verlags verwahrt hatten. "Die Gefahr des Abwanderns von namhaften Autoren ist demnach real existent", warnen die Richter.

Nach Prozess: Insolvenzverfahren bei Suhrkamp wird aufgehoben

Wie also geht es nun weiter? Sowohl die Eintragung der neuen Rechtsform ins Handelsregister wie auch die Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht gilt bei Experten als reine Formsache. "Mit Glück kann das bis Ende des Jahres unter Dach und Fach sein", sagt Kebekus.

An der von Unseld-Berkéwicz geleiteten Geschäftsführung dürfte sich zunächst nichts ändern. Zudem sind als Aufsichtsratsmitglieder für den Start der AG zunächst der frühere FDP-Innenminister Gerhart Baum, Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger und Marie Warburg, die Frau des früheren Kulturstaatsministers Michael Naumann, schon benannt.

Spannend dürfte aber vor allem die Frage werden, ob ein neuer Geldgeber beim ehrwürdigen Traditionshaus einsteigt. Der Insolvenzplan sieht dafür ein zusätzliches Grundkapital von 25 000 Euro vor. Die Darmstädter Wella-Erbin Sylvia Ströher und ihr Mann Ulrich, die zwischenzeitlich auch schon einen Teil der Autorenhonorare gezahlt hatten, sind nach Angaben von Kebekus nach wie vor an einem Einstieg interessiert.

Auch das hätte nochmals Auswirkungen für Barlach. Je höher der Anteil eines neuen Aktionärs wäre, umso mehr sinkt im Verhältnis sein eigener Anteil (entsprechend natürlich auch der von Unseld-Berkéwicz, die derzeit 61 Prozent hält).

Trotz Urteil kein Friede im Suhrkamp-Verlag

Dass also nun heiliger Friede im Hause Suhrkamp ausbricht, darf durchaus bezweifelt werden. So liegt in Karlsruhe noch eine Verfassungsbeschwerde von Barlach, weil er sich durch die neuen Insolvenzregeln in seinen Grundrechten beschnitten sieht. Über die Zulassung ist allerdings noch nicht entschieden.

Zudem weist das Landgericht in seinem Beschluss ausdrücklich darauf hin, dass Barlach "nicht etwa rechtlos gestellt" sei, sondern bei wirtschaftlichen Nachteilen Schadenersatz geltend machen könne.

Man werde den Gerichtsbeschluss prüfen, sagte Carl Ulrich Mayer als Verwaltungsratspräsident von Barlachs Schweizer Medienholding in einer ersten Reaktion. "Wir halten jede Lösung für sinnvoll, die das Fortkommen des Verlages sichert." dpa

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